Kleinunternehmerpauschalierung
20 %
für einen Dienstleistungsbetrieb, höchstens 11.000 €
Die kurze Antwort: Liegen deine tatsächlichen abzugsfähigen Ausgaben unter dem anwendbaren Pauschalbetrag, kann die Kleinunternehmerpauschalierung rechnerisch günstiger und einfacher sein. Liegen sie darüber, kann die tatsächliche E/A Rechnung besser passen. Voraussetzungen, zusätzliche Abzüge und Bindungsfristen müssen immer mitgerechnet werden.
Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Prüfe die Einordnung und den Methodenwechsel für deinen konkreten Betrieb mit der Steuerberatung.
Kleinunternehmerpauschalierung
20 %
für einen Dienstleistungsbetrieb, höchstens 11.000 €
Kleinunternehmerpauschalierung
45 %
für einen anderen Betrieb, höchstens 24.750 €
Basispauschalierung 2026
6 % oder 15 %
abhängig von der Tätigkeit, mit eigenen Höchstbeträgen
E/A Rechnung
tatsächlich
belegte Betriebsausgaben statt eines Kernpauschales
Zwei verschiedene Steuerfragen
Einkommensteuer
Sie bestimmt, wie Betriebsausgaben und damit der Gewinn ermittelt werden. Die Pauschalsätze betragen 20 % oder 45 %.
Umsatzsteuer
Sie betrifft die Befreiung von der Umsatzsteuer. 2026 gilt grundsätzlich die Grenze von 55.000 € Umsatz, ergänzt durch eigene Detailregeln.
Die Gewinnpauschalierung knüpft grundsätzlich an die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung an. Laut § 17 EStG kann sie unter bestimmten Bedingungen dennoch anwendbar sein, obwohl die Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich nicht genutzt wird. Deshalb beide Fragen getrennt prüfen.
Direkter Zahlenvergleich
Gib dieselben Betriebseinnahmen in alle drei Methoden. Die Rechenhilfe stellt nur den jeweiligen Kernabzug gegenüber und trifft keine Aussage über deine Berechtigung.
Rechenhilfe 2026
| Methode | Angesetzte Ausgaben | Zwischengewinn |
|---|---|---|
| Tatsächliche E/A Rechnung | € 9.000,00 | € 31.000,00 |
| Kleinunternehmerpauschalierung 20 % | € 8.000,00 | € 32.000,00 |
| Basispauschalierung 6 % | € 2.400,00 | € 37.600,00 |
Die Rechenhilfe prüft weder Voraussetzungen noch Mischbetriebe und berechnet keine Steuer. Sie zeigt nur den Kernvergleich vor Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag und weiteren gesondert abzugsfähigen Beträgen. Die Einordnung zum 6 % Satz der Basispauschalierung folgt eigenen gesetzlichen Tätigkeitsgruppen und nicht automatisch der Auswahl als Dienstleistungsbetrieb.
Vereinfachte Beispiele
Alle Beispiele zeigen Zwischenwerte vor Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag, Arbeitsplatzpauschale und weiteren möglichen Abzügen. Sie sind keine Steuerberechnung.
Dienstleistung, 40.000 € Einnahmen
Der Zwischengewinn beträgt 32.000 €. Sind deine tatsächlichen abzugsfähigen Ausgaben nur 5.000 €, erkennt die Pauschale in diesem Kernvergleich 3.000 € mehr an.
Dienstleistung, 40.000 € Einnahmen
Die tatsächliche E/A Rechnung führt im Kernvergleich zu 28.000 € Zwischengewinn. Das sind 4.000 € weniger als beim 20 % Pauschalbetrag.
Anderer Betrieb, 50.000 € Einnahmen
Der Zwischengewinn beträgt 27.500 €. Bei 55.000 € Einnahmen erreicht das 45 % Pauschale genau seinen Höchstbetrag von 24.750 €.
Entscheidungssystem
Ein Prozentvergleich allein reicht nicht. Tätigkeitsgruppe, gesonderte Abzüge und eine spätere Rückkehr zur Pauschalierung können wichtiger sein.
Kläre Einkunftsart, umsatzsteuerliche Voraussetzungen, Umsatzgrenze und Ausschlüsse. Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung schließt die Kleinunternehmerpauschalierung nicht automatisch aus.
Für 20 % oder 45 % ist die Einordnung nach der Dienstleistungsbetriebe Verordnung entscheidend. Bei einem Mischbetrieb zählt grundsätzlich die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen.
Vergleiche den anwendbaren Pauschalbetrag mit den tatsächlich abzugsfähigen Ausgaben. Nutze ein vollständiges Jahr und trenne private oder nicht abzugsfähige Teile.
Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsplatzpauschale, bestimmte Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und weitere gesetzlich genannte Beträge können den Vergleich verändern.
Nach einem freiwilligen Wechsel aus der Kleinunternehmerpauschalierung ist eine Rückkehr frühestens nach drei Wirtschaftsjahren möglich. Bei der Basispauschalierung beträgt diese Frist fünf Wirtschaftsjahre.
Basispauschalierung 2026
Ab der Veranlagung 2026 gelten grundsätzlich 6 % für bestimmte beratende, schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende und weitere gesetzlich genannte Tätigkeiten, sonst 15 %.
Umsatzvoraussetzung
420.000 €
höchstens im vorangegangenen Wirtschaftsjahr, ab Veranlagung 2026
Rückkehr nach Wechsel
5 Jahre
frühestens nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren
Vertiefende Grundlagen
Häufige Fragen
Sie ist eine einkommensteuerliche Form der Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Statt vieler tatsächlicher Betriebsausgaben werden grundsätzlich 45 % der Betriebseinnahmen angesetzt, bei einem Dienstleistungsbetrieb 20 %. Es gelten Höchstbeträge und zusätzliche Voraussetzungen.
Ein Dienstleistungsbetrieb setzt grundsätzlich 20 % an, höchstens 11.000 €. Für einen anderen Betrieb gelten 45 %, höchstens 24.750 €. Die Zuordnung richtet sich nach der Dienstleistungsbetriebe Verordnung. Bei einem Mischbetrieb ist grundsätzlich die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen maßgeblich.
Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung. Die Kleinunternehmerpauschalierung betrifft die Gewinnermittlung für die Einkommensteuer. Beide Regeln sind miteinander verknüpft, haben aber unterschiedliche steuerliche Aufgaben.
Sie kann rechnerisch günstiger sein, wenn die tatsächlich abzugsfähigen Betriebsausgaben deutlich über dem anwendbaren Pauschalbetrag liegen. Entscheidend ist ein vollständiger Vergleich einschließlich zusätzlicher Abzüge, Ausschlüsse und Bindungsfristen.
Nicht ohne Folgen. Nach dem freiwilligen Wechsel aus der Kleinunternehmerpauschalierung ist eine erneute Anwendung frühestens nach drei Wirtschaftsjahren möglich. Wer die Basispauschalierung verlässt, kann sie frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren wieder verwenden.
Primärquellen
Quellen geprüft am 28. Juli 2026. Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov.
Redaktionsgrundsätze ansehenGesetzestext zu Kleinunternehmerpauschalierung, Basispauschalierung, Höchstbeträgen und Bindungsfristen.
Amtliche Übersicht zu Voraussetzungen, 20 % und 45 %, zusätzlichen Abzügen und Rückkehrfrist.
Amtliche 2026 Werte von 6 % und 15 %, Höchstbeträge und fünfjährige Rückkehrfrist.
Amtliche Zuordnung der Tätigkeiten, für die bei der Kleinunternehmerpauschalierung 20 % gelten.
Praxisübersicht mit Stand 1. April 2026, Umsatzgrenze, Einordnung und Beispielen.
Erst vollständige Zahlen machen den Methodenvergleich belastbar. Contaro verbindet Belege, Ausgaben, Einnahmen und Exporte für die weitere Abstimmung.