Steuerpraxis ÖsterreichGeprüft am 28. Juli 2026

Kleinunternehmerpauschalierung 2026: 20 %, 45 % oder E/A Rechnung?

Die kurze Antwort: Liegen deine tatsächlichen abzugsfähigen Ausgaben unter dem anwendbaren Pauschalbetrag, kann die Kleinunternehmerpauschalierung rechnerisch günstiger und einfacher sein. Liegen sie darüber, kann die tatsächliche E/A Rechnung besser passen. Voraussetzungen, zusätzliche Abzüge und Bindungsfristen müssen immer mitgerechnet werden.

Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Prüfe die Einordnung und den Methodenwechsel für deinen konkreten Betrieb mit der Steuerberatung.

Kleinunternehmerpauschalierung

20 %

für einen Dienstleistungsbetrieb, höchstens 11.000 €

Kleinunternehmerpauschalierung

45 %

für einen anderen Betrieb, höchstens 24.750 €

Basispauschalierung 2026

6 % oder 15 %

abhängig von der Tätigkeit, mit eigenen Höchstbeträgen

E/A Rechnung

tatsächlich

belegte Betriebsausgaben statt eines Kernpauschales

Zwei verschiedene Steuerfragen

Pauschalierung und Umsatzsteuerbefreiung sind nicht dasselbe.

Einkommensteuer

Kleinunternehmerpauschalierung

Sie bestimmt, wie Betriebsausgaben und damit der Gewinn ermittelt werden. Die Pauschalsätze betragen 20 % oder 45 %.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

Sie betrifft die Befreiung von der Umsatzsteuer. 2026 gilt grundsätzlich die Grenze von 55.000 € Umsatz, ergänzt durch eigene Detailregeln.

Voraussetzung ist nicht automatisch Steuerbefreiung in der Rechnung

Die Gewinnpauschalierung knüpft grundsätzlich an die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung an. Laut § 17 EStG kann sie unter bestimmten Bedingungen dennoch anwendbar sein, obwohl die Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich nicht genutzt wird. Deshalb beide Fragen getrennt prüfen.

Umsatzsteuerregel lesen

Direkter Zahlenvergleich

Was bleibt vor weiteren Abzügen als Gewinn?

Gib dieselben Betriebseinnahmen in alle drei Methoden. Die Rechenhilfe stellt nur den jeweiligen Kernabzug gegenüber und trifft keine Aussage über deine Berechtigung.

  • 20 % sind bei 11.000 € gedeckelt.
  • 45 % sind bei 24.750 € gedeckelt.
  • 2026 gelten bei der Basispauschalierung 6 % oder 15 %.

Rechenhilfe 2026

Drei Methoden mit deinen Zahlen vergleichen

MethodeAngesetzte AusgabenZwischengewinn
Tatsächliche E/A Rechnung€ 9.000,00€ 31.000,00
Kleinunternehmerpauschalierung 20 %€ 8.000,00€ 32.000,00
Basispauschalierung 6 %€ 2.400,00€ 37.600,00

Die Rechenhilfe prüft weder Voraussetzungen noch Mischbetriebe und berechnet keine Steuer. Sie zeigt nur den Kernvergleich vor Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag und weiteren gesondert abzugsfähigen Beträgen. Die Einordnung zum 6 % Satz der Basispauschalierung folgt eigenen gesetzlichen Tätigkeitsgruppen und nicht automatisch der Auswahl als Dienstleistungsbetrieb.

Vereinfachte Beispiele

Der Pauschalbetrag ist der erste Vergleichspunkt.

Alle Beispiele zeigen Zwischenwerte vor Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag, Arbeitsplatzpauschale und weiteren möglichen Abzügen. Sie sind keine Steuerberechnung.

Dienstleistung, 40.000 € Einnahmen

20 % ergeben 8.000 €

Der Zwischengewinn beträgt 32.000 €. Sind deine tatsächlichen abzugsfähigen Ausgaben nur 5.000 €, erkennt die Pauschale in diesem Kernvergleich 3.000 € mehr an.

Dienstleistung, 40.000 € Einnahmen

12.000 € tatsächliche Ausgaben

Die tatsächliche E/A Rechnung führt im Kernvergleich zu 28.000 € Zwischengewinn. Das sind 4.000 € weniger als beim 20 % Pauschalbetrag.

Anderer Betrieb, 50.000 € Einnahmen

45 % ergeben 22.500 €

Der Zwischengewinn beträgt 27.500 €. Bei 55.000 € Einnahmen erreicht das 45 % Pauschale genau seinen Höchstbetrag von 24.750 €.

Entscheidungssystem

In fünf Schritten zur belastbaren Vergleichsrechnung.

Ein Prozentvergleich allein reicht nicht. Tätigkeitsgruppe, gesonderte Abzüge und eine spätere Rückkehr zur Pauschalierung können wichtiger sein.

  1. 01

    Voraussetzungen zuerst prüfen

    Kläre Einkunftsart, umsatzsteuerliche Voraussetzungen, Umsatzgrenze und Ausschlüsse. Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung schließt die Kleinunternehmerpauschalierung nicht automatisch aus.

  2. 02

    Tätigkeit richtig einordnen

    Für 20 % oder 45 % ist die Einordnung nach der Dienstleistungsbetriebe Verordnung entscheidend. Bei einem Mischbetrieb zählt grundsätzlich die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen.

  3. 03

    Echte Ausgaben vollständig sammeln

    Vergleiche den anwendbaren Pauschalbetrag mit den tatsächlich abzugsfähigen Ausgaben. Nutze ein vollständiges Jahr und trenne private oder nicht abzugsfähige Teile.

  4. 04

    Zusätzliche Abzüge separat rechnen

    Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsplatzpauschale, bestimmte Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und weitere gesetzlich genannte Beträge können den Vergleich verändern.

  5. 05

    Bindungswirkung berücksichtigen

    Nach einem freiwilligen Wechsel aus der Kleinunternehmerpauschalierung ist eine Rückkehr frühestens nach drei Wirtschaftsjahren möglich. Bei der Basispauschalierung beträgt diese Frist fünf Wirtschaftsjahre.

Basispauschalierung 2026

6 % oder 15 % mit größerem Umsatzrahmen.

Ab der Veranlagung 2026 gelten grundsätzlich 6 % für bestimmte beratende, schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende und weitere gesetzlich genannte Tätigkeiten, sonst 15 %.

Umsatzvoraussetzung

420.000 €

höchstens im vorangegangenen Wirtschaftsjahr, ab Veranlagung 2026

Rückkehr nach Wechsel

5 Jahre

frühestens nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren

Häufige Fragen

Kurz und eindeutig beantwortet.

01

Was ist die Kleinunternehmerpauschalierung 2026?

Sie ist eine einkommensteuerliche Form der Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Statt vieler tatsächlicher Betriebsausgaben werden grundsätzlich 45 % der Betriebseinnahmen angesetzt, bei einem Dienstleistungsbetrieb 20 %. Es gelten Höchstbeträge und zusätzliche Voraussetzungen.

02

Sind 20 % oder 45 % anzuwenden?

Ein Dienstleistungsbetrieb setzt grundsätzlich 20 % an, höchstens 11.000 €. Für einen anderen Betrieb gelten 45 %, höchstens 24.750 €. Die Zuordnung richtet sich nach der Dienstleistungsbetriebe Verordnung. Bei einem Mischbetrieb ist grundsätzlich die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen maßgeblich.

03

Ist die Kleinunternehmerpauschalierung dasselbe wie die Kleinunternehmerregelung?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung. Die Kleinunternehmerpauschalierung betrifft die Gewinnermittlung für die Einkommensteuer. Beide Regeln sind miteinander verknüpft, haben aber unterschiedliche steuerliche Aufgaben.

04

Wann ist die tatsächliche E/A Rechnung eher sinnvoll?

Sie kann rechnerisch günstiger sein, wenn die tatsächlich abzugsfähigen Betriebsausgaben deutlich über dem anwendbaren Pauschalbetrag liegen. Entscheidend ist ein vollständiger Vergleich einschließlich zusätzlicher Abzüge, Ausschlüsse und Bindungsfristen.

05

Kann ich jedes Jahr neu zwischen den Methoden wählen?

Nicht ohne Folgen. Nach dem freiwilligen Wechsel aus der Kleinunternehmerpauschalierung ist eine erneute Anwendung frühestens nach drei Wirtschaftsjahren möglich. Wer die Basispauschalierung verlässt, kann sie frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren wieder verwenden.

Primärquellen

Rechtsstand nachvollziehen.

Quellen geprüft am 28. Juli 2026. Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov.

Redaktionsgrundsätze ansehen
  1. 01
    RIS: § 17 Einkommensteuergesetz 1988

    Gesetzestext zu Kleinunternehmerpauschalierung, Basispauschalierung, Höchstbeträgen und Bindungsfristen.

  2. 02
    USP: Pauschalierung im Überblick

    Amtliche Übersicht zu Voraussetzungen, 20 % und 45 %, zusätzlichen Abzügen und Rückkehrfrist.

  3. 03
    USP: Basispauschalierung Einkommensteuer

    Amtliche 2026 Werte von 6 % und 15 %, Höchstbeträge und fünfjährige Rückkehrfrist.

  4. 04
    RIS: Dienstleistungsbetriebe Verordnung

    Amtliche Zuordnung der Tätigkeiten, für die bei der Kleinunternehmerpauschalierung 20 % gelten.

  5. 05
    WKO: Pauschalierung für Kleinunternehmer

    Praxisübersicht mit Stand 1. April 2026, Umsatzgrenze, Einordnung und Beispielen.

Vergleich dokumentieren

Belege und Ausgaben für die Entscheidung sauber vorbereiten.

Erst vollständige Zahlen machen den Methodenvergleich belastbar. Contaro verbindet Belege, Ausgaben, Einnahmen und Exporte für die weitere Abstimmung.

Steuerübersicht ansehen