Praxisleitfaden Österreich
Honorarnote erstellen in Österreich: Pflichtangaben, Vorlage und Beispiel
Von Stefan Ploskov
Aktualisiert am 29. Juli 2026
Eine Honorarnote ist umsatzsteuerrechtlich keine eigene Belegart. Nach § 11 Abs. 2 UStG gilt jede Urkunde, mit der eine Unternehmerin oder ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, unabhängig von ihrer Bezeichnung als Rechnung. Deshalb richten sich die Pflichtangaben nach dem Geschäftsfall und dem Umsatzsteuerstatus, nicht nach der Überschrift.
Honorarnote
HN 2026 0014
Von
Name und Anschrift
UID, falls erforderlich
An
Empfänger und Anschrift
UID, falls erforderlich
Lektorat und Textprüfung
Leistungszeitraum und Umfang ergänzen
Betrag prüfen
Die Bezeichnung ist nicht die Rechtsfolge. Entscheidend sind Leistung und Steuerfall.
Beispielhafte Honorarnote zur Orientierung. Felder immer am eigenen Geschäftsfall prüfen.
Begriff richtig einordnen
Zwei Begriffe, dieselbe umsatzsteuerliche Prüfung
Honorarnote und Rechnung beschreiben in Österreich nicht zwei verschiedene Rechtsfolgen. Der Unterschied liegt im Sprachgebrauch, nicht im Umsatzsteuerrecht.
Honorarnote
Eine im Geschäftsverkehr gebräuchliche Bezeichnung, die laut USP vor allem bei freiberuflichen Leistungen und freien Dienstverhältnissen verwendet wird.
Rechnung nach § 11 UStG
Der rechtliche Oberbegriff für eine Urkunde, mit der über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Die Bezeichnung des Dokuments ändert diese Einordnung nicht.
Regulärer B2B-Fall
Diese Felder machen die Leistung nachvollziehbar
Die Übersicht fasst die zentralen Angaben für eine reguläre österreichische B2B-Abrechnung zusammen. § 11 Abs. 6 erlaubt in bestimmten Fällen vereinfachte Angaben. Bei Auslandsbezug, Reverse Charge oder anderen Sonderfällen genügt diese Übersicht nicht.
- 01
Name und Anschrift des Leistenden
Nenne die Person oder das Unternehmen, das die Leistung erbringt, mit vollständiger Anschrift.
- 02
Name und Anschrift des Empfängers
Bei einer regulären B2B-Abrechnung gehören Name und Anschrift des Leistungsempfängers auf das Dokument.
- 03
Art und Umfang der Leistung
Beschreibe die erbrachte Leistung so konkret, dass der Auftrag und sein Umfang nachvollziehbar sind.
- 04
Leistungsdatum oder Zeitraum
Gib den Tag der Leistung oder den Zeitraum an, über den sich die Leistung erstreckt.
- 05
Entgelt und steuerliche Behandlung
Zeige Entgelt und Steuersatz sowie den Steuerbetrag. Bei einer Steuerbefreiung gehört ein verständlicher Hinweis auf die Befreiung dazu.
- 06
Ausstellungsdatum
Halte fest, an welchem Tag du die Honorarnote ausstellst.
- 07
Fortlaufende Nummer
Eine reguläre Rechnung benötigt eine einmalig vergebene fortlaufende Nummer. Für vereinfachte Fälle nennt § 11 Abs. 6 Erleichterungen.
- 08
Eigene UID, wenn erforderlich
Die eigene UID ist bei inländischen Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht grundsätzlich anzuführen. Für steuerbefreite Umsätze gelten Besonderheiten.
- 09
UID des Empfängers in bestimmten Fällen
Bei einem Gesamtbetrag über 10.000 € und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist auch die UID des Leistungsempfängers relevant.
§ 11 Abs. 6 UStG
Zwei Fälle mit vereinfachten Angaben
Gesamtbetrag höchstens 400 €
Für eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, nennt § 11 Abs. 6 vereinfachte Angaben. Die Erleichterung ist bei bestimmten grenzüberschreitenden Umsätzen ausgeschlossen.
Kleinunternehmerbefreiung wird in Anspruch genommen
Der aktuelle § 11 Abs. 6 sieht vereinfachte Angaben auch vor, wenn die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das ist eine eigene Voraussetzung und folgt nicht aus der Bezeichnung Honorarnote oder EPU.
Vom Auftrag zum Beleg
In fünf Schritten zur prüfbaren Honorarnote
Der erste Schritt ist nicht die Vorlage, sondern die richtige Einordnung. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Steuerangaben und UID-Felder tatsächlich passen.
- 01
Geschäftsfall einordnen
Prüfe, wer die Leistung erbracht hat, wer sie empfängt, ob ein Inlandsfall vorliegt und welche umsatzsteuerliche Behandlung tatsächlich gilt.
- 02
Stammdaten einsetzen
Übernimm Namen, Anschriften und erforderliche UID-Angaben aus verlässlichen Unterlagen. Erfinde oder schätze keine Identifikationsnummer.
- 03
Leistung konkret beschreiben
Nenne Art und Umfang der Leistung sowie das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum. Stunden, Einheiten oder Projektteile schaffen Klarheit.
- 04
Betrag und Steuerfall darstellen
Berechne Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag nachvollziehbar. Wenn eine Befreiung anwendbar ist, weise keine Umsatzsteuer aus und ergänze einen klaren Hinweis.
- 05
Prüfen und ablegen
Kontrolliere die Angaben, exportiere eine gut lesbare Fassung und lege die Honorarnote gemeinsam mit Auftrag und Leistungsnachweis nachvollziehbar ab.
Offizielle Vorlagen
Vorlage wählen, Rechtsstand trotzdem prüfen
Das AMS stellt zwei bearbeitbare Word-Vorlagen bereit. Die zugrunde liegende AMS-Seite wurde am 27. Mai 2025 aktualisiert. Gleiche Felder und Steuerhinweise deshalb vor Verwendung mit dem aktuellen § 11 UStG und deinem Geschäftsfall ab.
- AMS Word-Vorlage: unter 400 € für Kleinunternehmer
Bearbeitbare DOCX-Vorlage als Ausgangspunkt. Voraussetzungen und Hinweistext vor Verwendung aktuell prüfen.
- AMS Word-Vorlage: über 400 € ohne Kleinunternehmerbefreiung
Bearbeitbare DOCX-Vorlage für einen anderen Ausgangsfall. Die steuerliche Einordnung nicht aus der Vorlage ableiten.
Vertiefende Grundlagen
Bezeichnung, Steuerstatus und Gewinnermittlung getrennt prüfen
- Rechnung schreiben als Selbstständiger
Pflichtangaben und Versandcheck für den regulären Rechnungsfall.
- Rechnungspflichtangaben
Die zentralen Merkmale nach § 11 UStG im Buchhaltungs-Wiki.
- Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuerbefreiung und ihre Voraussetzungen getrennt einordnen.
- Reverse Charge
Steuerschuldnerschaft bei besonderen Geschäftsbeziehungen prüfen.
- Kleinunternehmerpauschalierung
Einkommensteuerliche Gewinnermittlung mit eigenen Zahlen vergleichen.
- Steuern und Berichte
Einnahmen, Ausgaben und Belege für die Abstimmung vorbereiten.
Häufige Fragen
Kurz und ohne falsche Pauschalaussagen
Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Honorarnote?
Umsatzsteuerrechtlich ist die Bezeichnung nicht entscheidend. Nach § 11 Abs. 2 UStG gilt jede Urkunde, mit der eine Unternehmerin oder ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, als Rechnung. Honorarnote ist eine im Geschäftsverkehr gebräuchliche Bezeichnung, vor allem bei freiberuflichen Leistungen und freien Dienstverhältnissen.
Wer verwendet in Österreich eine Honorarnote?
Laut USP wird die Bezeichnung vor allem von freiberuflich Tätigen und freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern verwendet. Die Überschrift allein entscheidet aber weder über Selbstständigkeit noch über Steuerpflicht. Maßgeblich sind die tatsächliche Tätigkeit, das Vertragsverhältnis und der konkrete Geschäftsfall.
Welche Pflichtangaben braucht eine Honorarnote?
Für den typischen regulären B2B-Fall gelten die Rechnungsangaben nach § 11 Abs. 1 UStG, darunter Namen und Anschriften, Leistung, Leistungsdatum, Entgelt, steuerliche Behandlung, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer und erforderliche UID-Angaben. § 11 Abs. 6 enthält Vereinfachungen für bestimmte Fälle. Auslandsfälle müssen gesondert geprüft werden.
Muss eine Honorarnote eine fortlaufende Nummer haben?
Bei einer regulären Rechnung ist eine einmalig vergebene fortlaufende Nummer vorgesehen. § 11 Abs. 6 erlaubt in bestimmten vereinfachten Fällen weniger Angaben. Eine durchgängige Nummerierung bleibt auch dann praktisch hilfreich, ersetzt aber nicht die Prüfung, welche Regeln für den konkreten Fall gelten.
Ist eine Honorarnote automatisch umsatzsteuerfrei?
Nein. Die Bezeichnung Honorarnote macht eine Leistung nicht steuerfrei. Ob Umsatzsteuer auszuweisen ist, hängt von der steuerlichen Behandlung der Leistung und der leistenden Person ab. Wer eine anwendbare Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, weist keine Umsatzsteuer aus und ergänzt einen verständlichen Hinweis auf die Befreiung.
Nachweise
Quellen
Die Einordnung in diesem Leitfaden stützt sich auf folgende österreichische Quellen. Geprüft am 28. Juli 2026.
- 01RIS: § 11 Umsatzsteuergesetz 1994
Tagesaktueller Gesetzestext zum Rechnungsbegriff, zu Pflichtangaben und zu vereinfachten Rechnungen.
- 02USP: Honorarnote
Amtliche Begriffsdefinition und Einordnung der gebräuchlichen Verwendung, aktualisiert am 1. Juni 2026.
- 03USP: Formerfordernisse einer Rechnung
Amtliche Übersicht zu den regulären Rechnungsangaben und zur Empfänger-UID bei mehr als 10.000 €.
- 04AMS: Honorarnote mit Word-Vorlagen
Praxisübersicht und offizielle Word-Vorlagen. Die Seite wurde am 27. Mai 2025 aktualisiert und muss für Rechtsfragen mit dem aktuellen RIS abgeglichen werden.
Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vertragsart, Umsatzsteuerstatus und Auslandsbezug müssen für den konkreten Auftrag geprüft werden.