Praxisleitfaden Österreich

Honorarnote erstellen in Österreich: Pflichtangaben, Vorlage und Beispiel

Von Stefan Ploskov

Aktualisiert am 29. Juli 2026

Eine Honorarnote ist umsatzsteuerrechtlich keine eigene Belegart. Nach § 11 Abs. 2 UStG gilt jede Urkunde, mit der eine Unternehmerin oder ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, unabhängig von ihrer Bezeichnung als Rechnung. Deshalb richten sich die Pflichtangaben nach dem Geschäftsfall und dem Umsatzsteuerstatus, nicht nach der Überschrift.

Honorarnote

HN 2026 0014

Von

Name und Anschrift

UID, falls erforderlich

An

Empfänger und Anschrift

UID, falls erforderlich

Lektorat und Textprüfung

Leistungszeitraum und Umfang ergänzen

Betrag prüfen

Die Bezeichnung ist nicht die Rechtsfolge. Entscheidend sind Leistung und Steuerfall.

Beispielhafte Honorarnote zur Orientierung. Felder immer am eigenen Geschäftsfall prüfen.

Begriff richtig einordnen

Zwei Begriffe, dieselbe umsatzsteuerliche Prüfung

Honorarnote und Rechnung beschreiben in Österreich nicht zwei verschiedene Rechtsfolgen. Der Unterschied liegt im Sprachgebrauch, nicht im Umsatzsteuerrecht.

Honorarnote

Eine im Geschäftsverkehr gebräuchliche Bezeichnung, die laut USP vor allem bei freiberuflichen Leistungen und freien Dienstverhältnissen verwendet wird.

Rechnung nach § 11 UStG

Der rechtliche Oberbegriff für eine Urkunde, mit der über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Die Bezeichnung des Dokuments ändert diese Einordnung nicht.

Regulärer B2B-Fall

Diese Felder machen die Leistung nachvollziehbar

Die Übersicht fasst die zentralen Angaben für eine reguläre österreichische B2B-Abrechnung zusammen. § 11 Abs. 6 erlaubt in bestimmten Fällen vereinfachte Angaben. Bei Auslandsbezug, Reverse Charge oder anderen Sonderfällen genügt diese Übersicht nicht.

  1. 01

    Name und Anschrift des Leistenden

    Nenne die Person oder das Unternehmen, das die Leistung erbringt, mit vollständiger Anschrift.

  2. 02

    Name und Anschrift des Empfängers

    Bei einer regulären B2B-Abrechnung gehören Name und Anschrift des Leistungsempfängers auf das Dokument.

  3. 03

    Art und Umfang der Leistung

    Beschreibe die erbrachte Leistung so konkret, dass der Auftrag und sein Umfang nachvollziehbar sind.

  4. 04

    Leistungsdatum oder Zeitraum

    Gib den Tag der Leistung oder den Zeitraum an, über den sich die Leistung erstreckt.

  5. 05

    Entgelt und steuerliche Behandlung

    Zeige Entgelt und Steuersatz sowie den Steuerbetrag. Bei einer Steuerbefreiung gehört ein verständlicher Hinweis auf die Befreiung dazu.

  6. 06

    Ausstellungsdatum

    Halte fest, an welchem Tag du die Honorarnote ausstellst.

  7. 07

    Fortlaufende Nummer

    Eine reguläre Rechnung benötigt eine einmalig vergebene fortlaufende Nummer. Für vereinfachte Fälle nennt § 11 Abs. 6 Erleichterungen.

  8. 08

    Eigene UID, wenn erforderlich

    Die eigene UID ist bei inländischen Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht grundsätzlich anzuführen. Für steuerbefreite Umsätze gelten Besonderheiten.

  9. 09

    UID des Empfängers in bestimmten Fällen

    Bei einem Gesamtbetrag über 10.000 € und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist auch die UID des Leistungsempfängers relevant.

Tagesaktuellen Gesetzestext öffnen

§ 11 Abs. 6 UStG

Zwei Fälle mit vereinfachten Angaben

Gesamtbetrag höchstens 400 €

Für eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, nennt § 11 Abs. 6 vereinfachte Angaben. Die Erleichterung ist bei bestimmten grenzüberschreitenden Umsätzen ausgeschlossen.

Kleinunternehmerbefreiung wird in Anspruch genommen

Der aktuelle § 11 Abs. 6 sieht vereinfachte Angaben auch vor, wenn die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das ist eine eigene Voraussetzung und folgt nicht aus der Bezeichnung Honorarnote oder EPU.

Vom Auftrag zum Beleg

In fünf Schritten zur prüfbaren Honorarnote

Der erste Schritt ist nicht die Vorlage, sondern die richtige Einordnung. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Steuerangaben und UID-Felder tatsächlich passen.

  1. 01

    Geschäftsfall einordnen

    Prüfe, wer die Leistung erbracht hat, wer sie empfängt, ob ein Inlandsfall vorliegt und welche umsatzsteuerliche Behandlung tatsächlich gilt.

  2. 02

    Stammdaten einsetzen

    Übernimm Namen, Anschriften und erforderliche UID-Angaben aus verlässlichen Unterlagen. Erfinde oder schätze keine Identifikationsnummer.

  3. 03

    Leistung konkret beschreiben

    Nenne Art und Umfang der Leistung sowie das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum. Stunden, Einheiten oder Projektteile schaffen Klarheit.

  4. 04

    Betrag und Steuerfall darstellen

    Berechne Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag nachvollziehbar. Wenn eine Befreiung anwendbar ist, weise keine Umsatzsteuer aus und ergänze einen klaren Hinweis.

  5. 05

    Prüfen und ablegen

    Kontrolliere die Angaben, exportiere eine gut lesbare Fassung und lege die Honorarnote gemeinsam mit Auftrag und Leistungsnachweis nachvollziehbar ab.

Offizielle Vorlagen

Vorlage wählen, Rechtsstand trotzdem prüfen

Das AMS stellt zwei bearbeitbare Word-Vorlagen bereit. Die zugrunde liegende AMS-Seite wurde am 27. Mai 2025 aktualisiert. Gleiche Felder und Steuerhinweise deshalb vor Verwendung mit dem aktuellen § 11 UStG und deinem Geschäftsfall ab.

Vertiefende Grundlagen

Bezeichnung, Steuerstatus und Gewinnermittlung getrennt prüfen

Häufige Fragen

Kurz und ohne falsche Pauschalaussagen

Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Honorarnote?

Umsatzsteuerrechtlich ist die Bezeichnung nicht entscheidend. Nach § 11 Abs. 2 UStG gilt jede Urkunde, mit der eine Unternehmerin oder ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, als Rechnung. Honorarnote ist eine im Geschäftsverkehr gebräuchliche Bezeichnung, vor allem bei freiberuflichen Leistungen und freien Dienstverhältnissen.

Wer verwendet in Österreich eine Honorarnote?

Laut USP wird die Bezeichnung vor allem von freiberuflich Tätigen und freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern verwendet. Die Überschrift allein entscheidet aber weder über Selbstständigkeit noch über Steuerpflicht. Maßgeblich sind die tatsächliche Tätigkeit, das Vertragsverhältnis und der konkrete Geschäftsfall.

Welche Pflichtangaben braucht eine Honorarnote?

Für den typischen regulären B2B-Fall gelten die Rechnungsangaben nach § 11 Abs. 1 UStG, darunter Namen und Anschriften, Leistung, Leistungsdatum, Entgelt, steuerliche Behandlung, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer und erforderliche UID-Angaben. § 11 Abs. 6 enthält Vereinfachungen für bestimmte Fälle. Auslandsfälle müssen gesondert geprüft werden.

Muss eine Honorarnote eine fortlaufende Nummer haben?

Bei einer regulären Rechnung ist eine einmalig vergebene fortlaufende Nummer vorgesehen. § 11 Abs. 6 erlaubt in bestimmten vereinfachten Fällen weniger Angaben. Eine durchgängige Nummerierung bleibt auch dann praktisch hilfreich, ersetzt aber nicht die Prüfung, welche Regeln für den konkreten Fall gelten.

Ist eine Honorarnote automatisch umsatzsteuerfrei?

Nein. Die Bezeichnung Honorarnote macht eine Leistung nicht steuerfrei. Ob Umsatzsteuer auszuweisen ist, hängt von der steuerlichen Behandlung der Leistung und der leistenden Person ab. Wer eine anwendbare Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, weist keine Umsatzsteuer aus und ergänzt einen verständlichen Hinweis auf die Befreiung.

Nachweise

Quellen

Die Einordnung in diesem Leitfaden stützt sich auf folgende österreichische Quellen. Geprüft am 28. Juli 2026.

  1. 01
    RIS: § 11 Umsatzsteuergesetz 1994

    Tagesaktueller Gesetzestext zum Rechnungsbegriff, zu Pflichtangaben und zu vereinfachten Rechnungen.

  2. 02
    USP: Honorarnote

    Amtliche Begriffsdefinition und Einordnung der gebräuchlichen Verwendung, aktualisiert am 1. Juni 2026.

  3. 03
    USP: Formerfordernisse einer Rechnung

    Amtliche Übersicht zu den regulären Rechnungsangaben und zur Empfänger-UID bei mehr als 10.000 €.

  4. 04
    AMS: Honorarnote mit Word-Vorlagen

    Praxisübersicht und offizielle Word-Vorlagen. Die Seite wurde am 27. Mai 2025 aktualisiert und muss für Rechtsfragen mit dem aktuellen RIS abgeglichen werden.

Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vertragsart, Umsatzsteuerstatus und Auslandsbezug müssen für den konkreten Auftrag geprüft werden.