Rechnungsleitfaden Österreich
Leistungszeitraum auf der Rechnung: Datum, Zeitraum und Formulierungen
Von Stefan Ploskov
Aktualisiert am 10. August 2026
Das Ausstellungsdatum sagt, wann eine Rechnung erstellt wurde. Leistungsdatum oder Leistungszeitraum zeigen dagegen, wann die abgerechnete Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. § 11 UStG behandelt diese Angaben getrennt – deshalb sollte die Rechnung das tatsächliche Geschehen klar abbilden.
Rechnung 2026-081
Ausgestellt am 10.08.2026
Projektbegleitung August
Konzeption und Abstimmung laut Leistungsbeschreibung
Leistungszeitraum
01.–09.08.2026
Das Beispiel trennt Ausstellungsdatum und Leistungszeitraum sichtbar voneinander.
Begriffe trennen
Drei Datumsangaben mit unterschiedlichen Aufgaben
Eine Rechnung kann mehrere zeitliche Angaben enthalten. Sie sollten nicht austauschbar verwendet werden.
- 01
Ausstellungs- oder Rechnungsdatum
Der Tag, an dem du die Rechnung erstellst. § 11 UStG führt das Ausstellungsdatum als eigenes Rechnungsmerkmal an.
- 02
Leistungsdatum
Der konkrete Tag, an dem eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Dieses Datum kann vor dem Ausstellungsdatum liegen.
- 03
Leistungszeitraum
Der Beginn und das Ende einer Leistung, die sich über mehrere Tage oder einen vereinbarten Abschnitt erstreckt.
Geschäftsfall abbilden
Wann ein Datum und wann ein Zeitraum passt
Ein einzelner Leistungstag
Wurde eine klar abgrenzbare Leistung an einem Tag erbracht, gib diesen Tag als Leistungsdatum an.
Eine Leistung über mehrere Tage
Bei Projekten, Betreuung oder anderen fortlaufenden Leistungen macht ein Beginn- und Enddatum den abgerechneten Abschnitt nachvollziehbar.
Abschnittsweise Abrechnung
§ 11 UStG enthält eine eigene Regel für abschnittsweise abgerechnete Lieferungen oder Leistungen. Prüfe bei Dauer- und Sonderfällen, ob dein Zeitraum und die Abrechnungsweise dazu passen.
Klare Felder
So formulierst du den Leistungszeitraum eindeutig
- Feld klar mit „Leistungsdatum“ oder „Leistungszeitraum“ bezeichnen.
- Bei Zeiträumen Anfang und Ende im gleichen Datumsformat schreiben.
- Leistungsbeschreibung und Zeitraum derselben Rechnungsposition zuordnen.
- Nur bei tatsächlicher Identität auf das Rechnungsdatum verweisen.
Formulierungsbeispiele
Vier typische Rechnungsfälle
- 01
Einmaliger Termin
„Leistungsdatum: 07.08.2026“ – passend, wenn die konkrete Leistung an diesem Tag erbracht wurde.
- 02
Projekt über mehrere Tage
„Leistungszeitraum: 01.08.2026 bis 09.08.2026“ – ergänzt durch eine konkrete Beschreibung von Art und Umfang der Leistung.
- 03
Monatliche Betreuung
„Leistungszeitraum: 01.07.2026 bis 31.07.2026“ – statt nur „Juli“, damit der Zeitraum eindeutig lesbar bleibt.
- 04
Tag der Leistung entspricht dem Rechnungsdatum
„Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ – nur verwenden, wenn beide Tage tatsächlich identisch sind.
Vor dem Versand
Fünf Punkte für die letzte Prüfung
- Leistungsdatum oder Anfang und Ende des Leistungszeitraums konkret angeben.
- Ausstellungsdatum getrennt prüfen und nicht stillschweigend als Leistungsdatum behandeln.
- Art und Umfang der Leistung so beschreiben, dass Datum und Position zusammenpassen.
- Bei laufenden oder abschnittsweise abgerechneten Leistungen den konkreten Geschäftsfall prüfen.
- Auslands-, Anzahlungs- und Sonderfälle nicht allein anhand eines Standardtextes beurteilen.
- Leistungsdatum im Buchhaltungs-Wiki
Kurze Definition, Beispiel und Quellen für Österreich.
- Rechnung schreiben als Selbstständiger
Alle zentralen Rechnungsangaben im Zusammenhang prüfen.
- Honorarnote richtig einordnen
Warum die Bezeichnung die Rechnungsregeln nicht verändert.
Häufige Fragen
Leistungsdatum und Rechnungsdatum kurz erklärt
Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?
Das Rechnungsdatum bezeichnet den Tag der Ausstellung. Das Leistungsdatum bezeichnet den Tag, an dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Beide Angaben können identisch sein, müssen es aber nicht.
Wann brauche ich einen Leistungszeitraum statt eines Leistungsdatums?
Ein Zeitraum ist sinnvoll, wenn sich die sonstige Leistung über mehrere Tage oder einen abgegrenzten Abrechnungsabschnitt erstreckt. Bei einer Leistung an einem einzelnen Tag genügt regelmäßig das konkrete Leistungsdatum.
Kann ich „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ schreiben?
Ja, wenn die Leistung tatsächlich am Tag der Rechnungsausstellung erbracht wurde. Der Satz darf nicht als Standardtext verwendet werden, wenn die Daten voneinander abweichen.
Reicht als Leistungszeitraum die Angabe „Juli 2026“?
Eine Angabe mit Beginn und Ende ist klarer und weniger missverständlich, etwa „01.07.2026 bis 31.07.2026“. Zusätzlich muss die Leistung inhaltlich nachvollziehbar beschrieben sein.
Welches Datum ist für die Buchung maßgeblich?
Das lässt sich nicht pauschal aus einem einzigen Rechnungsfeld ableiten. Umsatzsteuer, Gewinnermittlungsart, Leistungszeitpunkt und Zahlung können unterschiedliche zeitliche Folgen haben. Kläre die konkrete Zuordnung mit deiner Buchhaltung oder Steuerberatung.
Nachweise
Quellen
Die Einordnung in diesem Leitfaden stützt sich auf folgende österreichische Quellen. Geprüft am 10. August 2026.
- 01RIS: § 11 Umsatzsteuergesetz 1994
Tagesaktueller Gesetzestext zu Rechnungsmerkmalen, Leistungsdatum beziehungsweise Leistungszeitraum und Ausstellungsdatum.
- 02USP: Formerfordernisse einer Rechnung
Amtliche Übersicht zu den Rechnungsmerkmalen in Österreich.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Anzahlungen, Dauerleistungen, Auslandsfälle und besondere Abrechnungen kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein.