Umsatzsteuerleitfaden 2026

Kleinunternehmerregelung in Österreich: Grenze, Toleranz und Rechnung

Von Stefan Ploskov

Aktualisiert am 10. August 2026

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung. 2026 gilt eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro, die nach aktueller Rechtslage im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr zu beachten ist. Wer die Befreiung anwendet, weist grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und kann regelmäßig keine Vorsteuer abziehen.

Umsatzgrenze

55.000 €

Laufendes und vorangegangenes Kalenderjahr beachten.

Toleranz im laufenden Jahr

10 %

Folgen der Überschreitung unterscheiden sich ober- und unterhalb dieser Schwelle.

Die 10-Prozent-Toleranz ist keine dauerhaft erhöhte Umsatzgrenze. Sie regelt die Folgen einer Überschreitung im laufenden Jahr.

Einordnung

Eine Umsatzsteuerbefreiung, keine allgemeine Steuerbefreiung

Die Regelung betrifft die Umsatzsteuer auf bestimmte Umsätze. Einkommensteuer, Gewinnermittlung, Belegorganisation und sonstige Aufzeichnungspflichten bestehen unabhängig davon weiter.

55.000 Euro

Vorjahr, laufendes Jahr und 10-Prozent-Toleranz zusammen prüfen

Nach der aktuellen WKO-Übersicht darf die 55.000-Euro-Grenze weder im laufenden noch im vorherigen Kalenderjahr überschritten sein. Für eine Überschreitung im laufenden Jahr gelten unterschiedliche Folgen.

Überschreitung um nicht mehr als 10 Prozent

Rechnungen dürfen laut WKO bis zum Jahresende weiterhin ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Für das Folgejahr ist die Voraussetzung erneut zu prüfen.

Überschreitung um mehr als 10 Prozent

Weitere Rechnungen sind ab dem Zeitpunkt der Überschreitung umsatzsteuerpflichtig. Die Umstellung sollte sofort mit fachlicher Unterstützung geklärt werden.

Ausgangsrechnung

Ohne Umsatzsteuerausweis, aber mit nachvollziehbaren Angaben

  1. 01

    Umsatzsteuerstatus vor Ausstellung prüfen

    Kontrolliere die Umsätze des vorangegangenen und laufenden Kalenderjahres sowie eine mögliche Option zur Steuerpflicht.

  2. 02

    Keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen

    Wenn du die Befreiung in Anspruch nimmst, gehört kein Umsatzsteuerbetrag auf die Ausgangsrechnung.

  3. 03

    Hinweis auf die Steuerfreiheit ergänzen

    Die WKO empfiehlt einen verständlichen Zusatz, zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

  4. 04

    Leistung und Rechnungsdaten vollständig halten

    Steuerfreiheit bedeutet nicht, dass Leistung, Betrag, Datum und Geschäftspartner unklar bleiben dürfen.

  5. 05

    Grenze laufend überwachen

    Bei Überschreitungen kann sich die Behandlung weiterer Rechnungen ändern. Warte nicht bis zum Jahresabschluss.

Beispiel für einen Hinweis

„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.“

Formulierung nach dem Beispiel der WKO. Vor Verwendung den tatsächlichen Umsatzsteuerstatus prüfen.

Folgen der Befreiung

Kein Umsatzsteuerausweis bedeutet regelmäßig keinen Vorsteuerabzug

Wer die Kleinunternehmerbefreiung anwendet, kann die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen grundsätzlich nicht als Vorsteuer abziehen. Bei hohen Investitionen oder überwiegend vorsteuerabzugsberechtigten B2B-Kunden kann die freiwillige Option zur Steuerpflicht wirtschaftlich relevant sein.

Häufige Verwechslung

Kleinunternehmerregelung und Pauschalierung sind zwei verschiedene Entscheidungen

Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerbefreiung: Steuerausweis, Vorsteuer und Umsatzgrenze.

Kleinunternehmerpauschalierung

Einkommensteuerliche Gewinnermittlung: pauschale statt tatsächlicher Betriebsausgaben.

Der Pauschalierungsleitfaden 2026 erklärt die zweite Entscheidung mit Rechenbeispielen.

Stand 2026

Prüfliste für den laufenden Betrieb

  • Umsätze des vorangegangenen und laufenden Kalenderjahres getrennt beobachten.
  • Grenzüberschreitung und 10-Prozent-Toleranz nicht erst nach Jahresende prüfen.
  • Auf Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, solange die Befreiung angewendet wird.
  • Einen verständlichen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung ergänzen.
  • Fehlenden Vorsteuerabzug bei Preisen und Investitionen berücksichtigen.
  • Auslandsumsätze, Reverse Charge und besondere Erwerbe gesondert beurteilen.

Häufige Fragen

Kleinunternehmerregelung 2026 kurz beantwortet

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich 2026?

Die Umsatzgrenze beträgt 55.000 Euro. Nach der aktuellen WKO-Einordnung darf sie weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten sein. Für Überschreitungen im laufenden Jahr gilt eine 10-Prozent-Toleranz mit besonderen Folgen.

Was passiert, wenn ich die Grenze um höchstens 10 Prozent überschreite?

Laut WKO dürfen Rechnungen bei einer Überschreitung um nicht mehr als 10 Prozent bis Jahresende weiterhin ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Die Voraussetzungen und die Folge für das nächste Jahr müssen gesondert geprüft werden.

Was passiert bei einer Überschreitung von mehr als 10 Prozent?

Nach der aktuellen WKO-Information sind alle weiteren Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Überschreitung umsatzsteuerpflichtig. Kläre Umstellung, Preisvereinbarungen und Rechnungsausstellung umgehend fachlich.

Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Nicht, wenn die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch genommen wird. Ein dennoch ausgewiesener Steuerbetrag kann geschuldet werden, solange die Rechnung nicht berichtigt ist. Eine freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht ist davon zu unterscheiden.

Kann ein Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Wer die Kleinunternehmerbefreiung anwendet, hat grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Bei größeren Investitionen kann deshalb die freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht relevant sein; sie sollte vorab fachlich geprüft werden.

Ist die Kleinunternehmerregelung dasselbe wie die Kleinunternehmerpauschalierung?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist eine einkommensteuerliche Methode zur pauschalen Ermittlung bestimmter Betriebsausgaben. Voraussetzungen und Folgen sind getrennt zu prüfen.

Nachweise

Quellen

Die Einordnung in diesem Leitfaden stützt sich auf folgende österreichische Quellen. Geprüft am 10. August 2026.

  1. 01
    RIS: § 6 Umsatzsteuergesetz 1994

    Tagesaktueller Gesetzestext zur Kleinunternehmerbefreiung und ihren Voraussetzungen.

  2. 02
    WKO: Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

    Aktuelle Praxisübersicht mit Stand 1. Juni 2026 zu 55.000-Euro-Grenze, 10-Prozent-Toleranz, Rechnungsausstellung, Vorsteuer und Option.

  3. 03
    RIS: § 11 Umsatzsteuergesetz 1994

    Gesetzestext zu Rechnungsmerkmalen und vereinfachter Rechnungsausstellung.

  4. 04
    USP: Formerfordernisse einer Rechnung

    Amtliche Übersicht zu den Rechnungsmerkmalen in Österreich.

Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen zum geprüften Rechtsstand und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Umsatzgrenzen, Option, Auslandsumsätze, Übergänge und Preisvereinbarungen müssen für den konkreten Betrieb geprüft werden.