Praxisleitfaden Österreich

Rechnung schreiben als Selbstständiger oder EPU in Österreich

Von Stefan Ploskov

Aktualisiert am 29. Juli 2026

Die kurze Antwort: Geschäftsfall prüfen, Absender und Empfänger vollständig nennen, Leistung und Zeitraum konkret beschreiben, Beträge und Umsatzsteuer richtig ausweisen, Ausstellungsdatum und einmalige Rechnungsnummer ergänzen – dann kontrollieren, senden und ablegen. Dieser Leitfaden geht die Pflichtangaben nach § 11 UStG durch, zeigt ein Rechenbeispiel und endet mit einem Check vor dem Versand.

Rechnung

RE-2026-0042

Von

Name & Anschrift

UID, falls erforderlich

An

Kunde & Anschrift

Kunden-UID, falls nötig

Leistung konkret beschreiben

Umfang · Datum oder Zeitraum

1.200,00 €

Netto
1.200,00 €
USt
prüfen
Gesamt

10 zentrale Angaben geprüft

Beispielrechnung mit den zentralen Angaben. Die Darstellung dient der Orientierung.

§ 11 UStG im Überblick

Diese Angaben gehören auf eine reguläre B2B-Rechnung

Die folgende Liste fasst die zentralen Merkmale nach § 11 UStG für den typischen österreichischen Geschäftsfall zusammen. Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto dürfen vereinfacht sein; für Kleinunternehmer und grenzüberschreitende Umsätze gelten eigene Regeln.

  1. 01

    Dein Name und deine Anschrift

    Führe den Namen und die vollständige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens an.

  2. 02

    Name und Anschrift des Kunden

    Bei der regulären B2B-Rechnung gehören Name und Anschrift des Leistungsempfängers auf das Dokument.

  3. 03

    Leistung klar beschreiben

    Nenne Art und Umfang der Leistung beziehungsweise Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware.

  4. 04

    Leistungsdatum oder -zeitraum

    Halte fest, wann du geliefert oder geleistet hast – bei laufender Arbeit mit einem klaren Zeitraum.

  5. 05

    Entgelt und Steuersatz

    Zeige das Entgelt und den anzuwendenden Steuersatz. Bei einer Steuerbefreiung gehört stattdessen ein Hinweis auf die Befreiung dazu.

  6. 06

    Umsatzsteuerbetrag

    Weise den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag gesondert aus, wenn Umsatzsteuer anfällt.

  7. 07

    Ausstellungsdatum

    Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird, ist eine eigene Pflichtangabe.

  8. 08

    Einmalige, fortlaufende Nummer

    Vergib eine Rechnungsnummer, die das Dokument eindeutig identifiziert. Mehrere nachvollziehbare Nummernkreise sind möglich.

  9. 09

    Deine UID, wenn erforderlich

    Bei inländischen Umsätzen mit Vorsteuerabzugsrecht ist grundsätzlich die UID des Rechnungsausstellers anzuführen. Für steuerbefreite Kleinunternehmer gelten Besonderheiten.

  10. 10

    Kunden-UID in bestimmten Fällen

    Bei inländischen B2B-Rechnungen über 10.000 € brutto sowie etwa bei Reverse Charge oder innergemeinschaftlichen Lieferungen ist auch die UID des Empfängers relevant.

Gesetzestext im RIS öffnen

Vom Auftrag zur Rechnung

In fünf Schritten sauber fakturieren

Der wichtigste Schritt passiert vor dem Ausfüllen: Erst der Geschäftsfall bestimmt, welcher Steuerhinweis und welche UID-Angaben richtig sind.

  1. 01

    Geschäftsfall einordnen

    Prüfe zuerst: Kunde privat oder unternehmerisch, Inland oder Ausland, regulär steuerpflichtig, steuerbefreit oder Reverse Charge?

  2. 02

    Stammdaten einsetzen

    Übernimm deine Unternehmensdaten und die Kundendaten aus einer verlässlichen Quelle. Prüfe Firmenname, Anschrift und – falls nötig – UID.

  3. 03

    Leistung konkret machen

    Beschreibe, was du geliefert hast, und ergänze Menge, Stunden oder Umfang sowie das Leistungsdatum beziehungsweise den Zeitraum.

  4. 04

    Beträge berechnen

    Rechne Nettoentgelt, Steuersatz, Umsatzsteuer und Bruttosumme nachvollziehbar. Bei einer Befreiung: keine Umsatzsteuer ausweisen und den passenden Hinweis anführen.

  5. 05

    Prüfen, senden, ablegen

    Kontrolliere Pflichtangaben und Rechenwerte, exportiere ein lesbares Dokument und lege Rechnung sowie zugehörige Unterlagen nachvollziehbar ab.

Fiktives Rechenbeispiel

So wird aus zehn Stunden eine nachvollziehbare Rechnung

Das Beispiel zeigt eine in Österreich steuerpflichtige Leistung zum angenommenen Steuersatz von 20 %. Die steuerliche Einordnung deines tatsächlichen Auftrags kann abweichen.

Beispielrechnung

Designleistung · Inland

Ausgestellt: 28.07.2026

RE-2026-0042

Leistungserbringer

Mara Muster · Grafikdesign

Musterstraße 1 · 1010 Wien

UID: ATU… (Platzhalter)

Leistungsempfänger

Beispiel GmbH

Kundengasse 2 · 4020 Linz

Website-Konzept und Prototyp · 10 Stunden

Leistungszeitraum: 1.–15. Juli 2026 · 120,00 € je Stunde

1.200,00 €

Netto
1.200,00 €
20 % USt
240,00 €
Gesamt
1.440,00 €

Nicht verwechseln

EPU beschreibt die Teamgröße – nicht den Umsatzsteuerstatus

Ob du allein arbeitest, beantwortet noch nicht, wie du Umsatzsteuer verrechnest. Entscheidend sind deine steuerliche Behandlung und der konkrete Umsatz. Rechnest du eine freiberufliche Leistung unter der Bezeichnung Honorarnote ab, entstehen dadurch keine eigenen Rechnungsregeln – der Leitfaden zur Honorarnote in Österreich erklärt die Einordnung, Vorlagen und vereinfachten Fälle.

Regelfall mit Umsatzsteuer

Wenn der Umsatz steuerpflichtig ist, gehören Entgelt, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag auf die Rechnung. Die eigene UID ist bei inländischen Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht grundsätzlich anzuführen.

Kleinunternehmerbefreiung

Nimmst du die Befreiung in Anspruch, weist du keine Umsatzsteuer aus. Führe einen verständlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung an, zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

Ausland und Sonderregeln

Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen, Leistungen an Privatkunden im Ausland und weitere Sonderfälle können andere Angaben, UID-Pflichten und Fristen auslösen.

60-Sekunden-Versandcheck

Einmal prüfen, dann mit ruhigem Kopf senden

Diese Schlusskontrolle verbindet die gesetzlichen Kerndaten mit den praktischen Angaben, die Rückfragen und verspätete Zahlungen vermeiden helfen.

  • Rechnungsnummer ist einmalig und dem richtigen Nummernkreis zugeordnet.
  • Ausstellungsdatum und Leistungsdatum oder Leistungszeitraum sind beide enthalten.
  • Kunde, Land und umsatzsteuerlicher Geschäftsfall wurden geprüft.
  • Leistungsbeschreibung ist konkret genug, um den Auftrag zuzuordnen.
  • Netto, Steuer und Gesamtbetrag wurden noch einmal nachgerechnet.
  • UID und Sonderhinweis sind dort enthalten, wo sie für diesen Fall erforderlich sind.
  • Zahlungsziel und Bankverbindung sind klar angegeben, auch wenn sie nicht zur zentralen Liste des § 11 UStG gehören.
  • Die Rechnung wurde als unveränderliche Versandfassung gespeichert und sinnvoll abgelegt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist ein EPU automatisch Kleinunternehmer?

Nein. „EPU“ beschreibt, dass das Unternehmen von einer Person geführt wird; es legt nicht automatisch die umsatzsteuerliche Behandlung fest. Ob die Kleinunternehmerbefreiung anwendbar ist oder zur Steuerpflicht optiert wurde, muss getrennt geprüft werden.

Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Wer die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nimmt, darf in Ausgangsrechnungen grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Die WKO empfiehlt einen Hinweis wie „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“. Sonderfälle und ein möglicher Verzicht auf die Befreiung sollten steuerlich geprüft werden.

Brauche ich als Selbstständiger eine UID auf jeder Rechnung?

Nicht pauschal. Bei inländischen Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehört die eigene UID grundsätzlich zu den Rechnungsangaben. Steuerbefreite Kleinunternehmer müssen ihre UID laut WKO dagegen nicht anführen. Für Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen und hohe B2B-Rechnungen gelten zusätzliche Regeln.

Bis wann muss eine B2B-Rechnung ausgestellt werden?

Nach § 11 UStG ist die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes zu erfüllen. Für bestimmte grenzüberschreitende Leistungen und innergemeinschaftliche Lieferungen gelten kürzere Fristen.

Kann ich die Rechnung in Word oder als PDF erstellen?

Ja. Entscheidend sind die korrekten Inhalte und die Lesbarkeit, nicht ein bestimmtes Schreibprogramm. Für den Versand ist PDF praktisch; eine Word-Vorlage eignet sich zur Bearbeitung. Contaro bietet beides auch ohne Anmeldung als kostenlose Ressource an.

Nachweise

Quellen

Die Einordnung in diesem Leitfaden stützt sich auf folgende österreichische Quellen. Geprüft am 28. Juli 2026.

  1. 01
    RIS: § 11 Umsatzsteuergesetz 1994 – Ausstellung von Rechnungen

    Gesetzestext zu Rechnungspflicht, Fristen und Rechnungsangaben.

  2. 02
    WKO: Erfordernisse einer Rechnung

    Praxisübersicht zu Pflichtangaben, Kleinbetragsrechnungen, UID und Sonderfällen.

  3. 03
    WKO: Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

    Information zur Steuerbefreiung und Rechnungsausstellung durch Kleinunternehmer.

Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Pflichtangaben, Steuersatz, Steuerbefreiung und Sonderregeln sind für den konkreten Geschäftsfall zu prüfen.