Regelfall mit Umsatzsteuer
Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen
Wenn der Umsatz steuerpflichtig ist, gehören Entgelt, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag auf die Rechnung. Die eigene UID ist bei inländischen Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht grundsätzlich anzuführen.