Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuerbefreiung greift bei höchstens 55.000 Euro Umsatz im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr; bei Überschreitung um höchstens 10 Prozent kann sie bis Jahresende weiter gelten.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?

Die Umsatzsteuerbefreiung greift bei höchstens 55.000 Euro Umsatz im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr; bei Überschreitung um höchstens 10 Prozent kann sie bis Jahresende weiter gelten.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung, keine Befreiung von Einkommensteuer oder allgemeinen Aufzeichnungspflichten. Umsatzentwicklung, Toleranzregel und die Folgen für Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug müssen zusammen betrachtet werden.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Stelle dann grundsätzlich keine USt in Rechnung und plane ein, dass regelmäßig kein Vorsteuerabzug zusteht.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Umsätze des vorangegangenen und laufenden Kalenderjahres überwachen.
  • 55.000-Euro-Grenze und 10-Prozent-Toleranz richtig beurteilen.
  • Keinen unzulässigen Umsatzsteuerausweis verwenden und fehlenden Vorsteuerabzug einplanen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.