Kurz erklärt
Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?
Die Umsatzsteuerbefreiung greift bei höchstens 55.000 Euro Umsatz im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr; bei Überschreitung um höchstens 10 Prozent kann sie bis Jahresende weiter gelten.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung, keine Befreiung von Einkommensteuer oder allgemeinen Aufzeichnungspflichten. Umsatzentwicklung, Toleranzregel und die Folgen für Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug müssen zusammen betrachtet werden.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Stelle dann grundsätzlich keine USt in Rechnung und plane ein, dass regelmäßig kein Vorsteuerabzug zusteht.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis
Ein in Österreich ansässiger Kleinunternehmer bleibt im vorangegangenen und laufenden Jahr innerhalb der Umsatzgrenze und verrechnet eine Leistung über 1.000 €.
Rechnungsbetrag im Beispiel
- Position
- Entgelt
- Betrag
- 1.000 €
- Position
- Gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
- Betrag
- 0 €
- Position
- Zu zahlen
- Betrag
- 1.000 €
Ergebnis
Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und enthält einen passenden Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Wichtig: Umsatzgrenzen, Toleranzregel und eine allfällige Option zur Steuerpflicht sind für den konkreten Betrieb gesondert zu prüfen.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Umsätze des vorangegangenen und laufenden Kalenderjahres überwachen.
- 55.000-Euro-Grenze und 10-Prozent-Toleranz richtig beurteilen.
- Keinen unzulässigen Umsatzsteuerausweis verwenden und fehlenden Vorsteuerabzug einplanen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: