Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuerbefreiung greift bei höchstens 55.000 Euro Umsatz im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr; bei Überschreitung um höchstens 10 Prozent kann sie bis Jahresende weiter gelten.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 10. August 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?

Die Umsatzsteuerbefreiung greift bei höchstens 55.000 Euro Umsatz im vorangegangenen und laufenden Kalenderjahr; bei Überschreitung um höchstens 10 Prozent kann sie bis Jahresende weiter gelten.

Was gilt in Österreich?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung, keine Befreiung von Einkommensteuer oder allgemeinen Aufzeichnungspflichten. Umsatzentwicklung, Toleranzregel und die Folgen für Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug müssen zusammen betrachtet werden.

Was bedeutet das im Alltag?

Stelle dann grundsätzlich keine USt in Rechnung und plane ein, dass regelmäßig kein Vorsteuerabzug zusteht.

Praxisbeispiel

Eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis

Ein in Österreich ansässiger Kleinunternehmer bleibt im vorangegangenen und laufenden Jahr innerhalb der Umsatzgrenze und verrechnet eine Leistung über 1.000 €.

Rechnungsbetrag im Beispiel

Position
Entgelt
Betrag
1.000 €
Position
Gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
Betrag
0 €
Position
Zu zahlen
Betrag
1.000 €

Ergebnis: Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und enthält einen passenden Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Wichtig: Umsatzgrenzen, Toleranzregel und eine allfällige Option zur Steuerpflicht sind für den konkreten Betrieb gesondert zu prüfen.

Darauf solltest du achten

  • Umsätze des vorangegangenen und laufenden Kalenderjahres überwachen.
  • 55.000-Euro-Grenze und 10-Prozent-Toleranz richtig beurteilen.
  • Keinen unzulässigen Umsatzsteuerausweis verwenden und fehlenden Vorsteuerabzug einplanen.

Quellen

55.000-Euro-Grenze, Toleranz und Rechnung im Zusammenhang

Der ausführliche Leitfaden erklärt die 10-Prozent-Toleranz, Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis, Vorsteuer und die Abgrenzung zur Kleinunternehmerpauschalierung.

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.