Leistungsdatum / Leistungszeitraum

Auf der Rechnung stehen der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt. Das Ausstellungsdatum ist davon ein eigenes Rechnungsmerkmal.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 10. August 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Leistungsdatum / Leistungszeitraum?

Auf der Rechnung stehen der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt. Das Ausstellungsdatum ist davon ein eigenes Rechnungsmerkmal.

Was gilt in Österreich?

Das Leistungsdatum ordnet die Rechnung der tatsächlichen Lieferung oder sonstigen Leistung zu. Das Rechnungs- beziehungsweise Ausstellungsdatum bezeichnet dagegen den Tag der Rechnungserstellung. Bei laufenden Leistungen muss der Zeitraum so konkret sein, dass die erbrachte Leistung zeitlich eindeutig nachvollzogen werden kann.

Was bedeutet das im Alltag?

Gib bei Monatsleistungen Beginn und Ende sowie die Leistungsart klar an; „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ nur verwenden, wenn beide Tage tatsächlich identisch sind.

Praxisbeispiel

Eine Monatsleistung wird eindeutig bezeichnet

Eine laufende Betreuungsleistung wird vollständig im Juli 2026 erbracht; die Rechnung wird am 3. August 2026 ausgestellt.

Datumsangaben auf der Rechnung

Angabe
Ausstellungsdatum
Beispiel
03.08.2026
Angabe
Leistungsart
Beispiel
Laufende Betreuung
Angabe
Leistungszeitraum
Beispiel
01.07.2026–31.07.2026

Ergebnis: Der Empfänger erkennt klar, wann die verrechnete Leistung erbracht wurde; „Juli“ allein wird nicht als unpräzise Kurzangabe verwendet.

Darauf solltest du achten

  • Tag der Leistung oder klaren Leistungszeitraum angeben.
  • Rechnungsdatum nicht mit Leistungsdatum verwechseln.
  • Bei Monatsleistungen Beginn, Ende und Leistungsart eindeutig verbinden.
  • Den Satz „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ nur bei tatsächlicher Übereinstimmung verwenden.

Quellen

Leistungsdatum, Zeitraum und Rechnungsdatum unterscheiden

Der Leitfaden zeigt Formulierungen für einzelne Leistungstage, Monatsleistungen und mehrtägige Projekte und erklärt, wann „entspricht Rechnungsdatum“ tatsächlich passt.

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.