Rechnung

Leistungsdatum / Leistungszeitraum

Auf der Rechnung stehen der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Leistungszeitraum. Bei abschnittsweiser Abrechnung genügt ein Zeitraum bis maximal einen Kalendermonat.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Leistungsdatum / Leistungszeitraum?

Auf der Rechnung stehen der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Leistungszeitraum. Bei abschnittsweiser Abrechnung genügt ein Zeitraum bis maximal einen Kalendermonat.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Das Leistungsdatum ordnet die Rechnung dem tatsächlichen Umsatz zu. Bei laufenden oder abschnittsweisen Leistungen muss der Zeitraum so konkret sein, dass die erbrachte Leistung zeitlich eindeutig nachvollzogen werden kann.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Monatsleistungen nicht nur „Juli“ schreiben, sondern Zeitraum und Leistungsart klar ausweisen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Eine Monatsleistung wird eindeutig bezeichnet

Eine laufende Betreuungsleistung wird vollständig im Juli 2026 erbracht; die Rechnung wird am 3. August 2026 ausgestellt.

Datumsangaben auf der Rechnung

Angabe
Ausstellungsdatum
Beispiel
03.08.2026
Angabe
Leistungsart
Beispiel
Laufende Betreuung
Angabe
Leistungszeitraum
Beispiel
01.07.2026–31.07.2026

Ergebnis

Der Empfänger erkennt klar, wann die verrechnete Leistung erbracht wurde; „Juli“ allein wird nicht als unpräzise Kurzangabe verwendet.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Tag der Leistung oder klaren Leistungszeitraum angeben.
  • Rechnungsdatum nicht mit Leistungsdatum verwechseln.
  • Bei Monatsleistungen Zeitraum und Leistungsart eindeutig verbinden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.