Was bedeutet Leistungsdatum / Leistungszeitraum?
Auf der Rechnung stehen der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt. Das Ausstellungsdatum ist davon ein eigenes Rechnungsmerkmal.
Was gilt in Österreich?
Das Leistungsdatum ordnet die Rechnung der tatsächlichen Lieferung oder sonstigen Leistung zu. Das Rechnungs- beziehungsweise Ausstellungsdatum bezeichnet dagegen den Tag der Rechnungserstellung. Bei laufenden Leistungen muss der Zeitraum so konkret sein, dass die erbrachte Leistung zeitlich eindeutig nachvollzogen werden kann.
Was bedeutet das im Alltag?
Gib bei Monatsleistungen Beginn und Ende sowie die Leistungsart klar an; „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ nur verwenden, wenn beide Tage tatsächlich identisch sind.
Praxisbeispiel
Eine Monatsleistung wird eindeutig bezeichnet
Eine laufende Betreuungsleistung wird vollständig im Juli 2026 erbracht; die Rechnung wird am 3. August 2026 ausgestellt.
Datumsangaben auf der Rechnung
- Angabe
- Ausstellungsdatum
- Beispiel
- 03.08.2026
- Angabe
- Leistungsart
- Beispiel
- Laufende Betreuung
- Angabe
- Leistungszeitraum
- Beispiel
- 01.07.2026–31.07.2026
Ergebnis: Der Empfänger erkennt klar, wann die verrechnete Leistung erbracht wurde; „Juli“ allein wird nicht als unpräzise Kurzangabe verwendet.
Darauf solltest du achten
- Tag der Leistung oder klaren Leistungszeitraum angeben.
- Rechnungsdatum nicht mit Leistungsdatum verwechseln.
- Bei Monatsleistungen Beginn, Ende und Leistungsart eindeutig verbinden.
- Den Satz „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ nur bei tatsächlicher Übereinstimmung verwenden.
