Kurz erklärt
Was bedeutet Teilrechnung?
Eine Teilrechnung rechnet einen abgrenzbaren Teil einer Leistung ab. Sie ist von einer Anzahlungsrechnung zu unterscheiden, die eine Zahlung vor Leistungsausführung betrifft.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Eine Teilrechnung betrifft einen bereits erbrachten, abgrenzbaren Teil der Gesamtleistung. Sie unterscheidet sich damit von einer Anzahlungsrechnung, bei der die Zahlung der Leistung vorausgeht.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Beschreibe den bereits erbrachten Leistungsabschnitt präzise und verknüpfe Teil- und Schlussrechnung nachvollziehbar.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Ein bereits erbrachter Projektabschnitt wird abgerechnet
Ein Projekt kostet 12.000 € netto. Nach Abnahme des ersten klar abgrenzbaren Leistungsabschnitts werden 4.000 € netto als Teilrechnung verrechnet.
Teil- und Schlussrechnung bei 20 Prozent Umsatzsteuer
- Abrechnung
- Teilrechnung
- Netto
- 4.000 €
- Umsatzsteuer
- 800 €
- Brutto
- 4.800 €
- Abrechnung
- Verbleibende Leistung
- Netto
- 8.000 €
- Umsatzsteuer
- 1.600 €
- Brutto
- 9.600 €
- Abrechnung
- Gesamt
- Netto
- 12.000 €
- Umsatzsteuer
- 2.400 €
- Brutto
- 14.400 €
Ergebnis
Die Teilrechnung beschreibt den bereits erbrachten Abschnitt; sie ist keine bloße Vorauszahlung vor Leistung.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Bereits erbrachten Leistungsabschnitt präzise beschreiben.
- Teilrechnung eindeutig dem Gesamtauftrag zuordnen.
- Teilbeträge in der Schlussrechnung nachvollziehbar berücksichtigen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: