Rechnung

Teilrechnung

Eine Teilrechnung rechnet einen abgrenzbaren Teil einer Leistung ab. Sie ist von einer Anzahlungsrechnung zu unterscheiden, die eine Zahlung vor Leistungsausführung betrifft.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Teilrechnung?

Eine Teilrechnung rechnet einen abgrenzbaren Teil einer Leistung ab. Sie ist von einer Anzahlungsrechnung zu unterscheiden, die eine Zahlung vor Leistungsausführung betrifft.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Eine Teilrechnung betrifft einen bereits erbrachten, abgrenzbaren Teil der Gesamtleistung. Sie unterscheidet sich damit von einer Anzahlungsrechnung, bei der die Zahlung der Leistung vorausgeht.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Beschreibe den bereits erbrachten Leistungsabschnitt präzise und verknüpfe Teil- und Schlussrechnung nachvollziehbar.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Ein bereits erbrachter Projektabschnitt wird abgerechnet

Ein Projekt kostet 12.000 € netto. Nach Abnahme des ersten klar abgrenzbaren Leistungsabschnitts werden 4.000 € netto als Teilrechnung verrechnet.

Teil- und Schlussrechnung bei 20 Prozent Umsatzsteuer

Abrechnung
Teilrechnung
Netto
4.000 €
Umsatzsteuer
800 €
Brutto
4.800 €
Abrechnung
Verbleibende Leistung
Netto
8.000 €
Umsatzsteuer
1.600 €
Brutto
9.600 €
Abrechnung
Gesamt
Netto
12.000 €
Umsatzsteuer
2.400 €
Brutto
14.400 €

Ergebnis

Die Teilrechnung beschreibt den bereits erbrachten Abschnitt; sie ist keine bloße Vorauszahlung vor Leistung.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Bereits erbrachten Leistungsabschnitt präzise beschreiben.
  • Teilrechnung eindeutig dem Gesamtauftrag zuordnen.
  • Teilbeträge in der Schlussrechnung nachvollziehbar berücksichtigen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.