Kurz erklärt
Was bedeutet Anzahlungsrechnung?
Wird ein Entgelt oder Teilentgelt vor der Leistung vereinnahmt, gelten die Rechnungsregeln sinngemäß; die Endrechnung zieht bereits abgerechnete Anzahlungen samt Steuer ab.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Eine Anzahlungsrechnung bildet eine Zahlung ab, die vor der vollständigen Leistung eingeht. Für die spätere Endabrechnung ist entscheidend, dass bereits abgerechnete Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer klar berücksichtigt werden.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Stelle nur für eine tatsächlich vereinnahmte Anzahlung aus und verknüpfe Schluss- und Anzahlungsrechnung eindeutig.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
30 Prozent Anzahlung für ein Projekt
Ein in Österreich mit 20 Prozent steuerpflichtiges Projekt kostet 12.000 € netto. Vereinbart und vereinnahmt werden 30 Prozent Anzahlung.
Anzahlung netto
12.000 € × 30 %
= 3.600 €
Umsatzsteuer auf die Anzahlung
3.600 € × 20 %
= 720 €
Offen in der Schlussrechnung
14.400 € − 4.320 €
= 10.080 € brutto
Anzahlung und Schlussabrechnung
- Position
- Gesamtauftrag
- Netto
- 12.000 €
- Brutto
- 14.400 €
- Position
- Vereinnahmte Anzahlung
- Netto
- 3.600 €
- Brutto
- 4.320 €
- Position
- Verbleibender Betrag
- Netto
- 8.400 €
- Brutto
- 10.080 €
Ergebnis
Die Schlussrechnung weist den Gesamtauftrag aus und zieht die bereits abgerechnete Anzahlung samt zugehöriger Steuer nachvollziehbar ab.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Vereinnahmte Anzahlung und Zahlungsdatum eindeutig zuordnen.
- Leistung und vereinbarten Gesamtauftrag klar bezeichnen.
- Anzahlung in der Schlussrechnung nachvollziehbar abziehen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: