Umsatzsteuer

Istbesteuerung

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuerschuld grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Istbesteuerung?

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuerschuld grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Istbesteuerung verschiebt den Zeitpunkt der Umsatzsteuerschuld grundsätzlich auf die Vereinnahmung des Entgelts. Sie ist eine umsatzsteuerliche Regel und daher nicht mit der einkommensteuerlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gleichzusetzen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Verwechsle Istbesteuerung nicht mit E/A-Rechnung: Sie betreffen unterschiedliche Steuerarten und Voraussetzungen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang

Eine Rechnung über 1.000 € netto zuzüglich 200 € Umsatzsteuer wird im Dezember 2026 ausgestellt und im Jänner 2027 bezahlt. Im Beispiel sind die Voraussetzungen der Istbesteuerung erfüllt.

Zeitpunkt der Umsatzsteuerschuld

Ereignis
Rechnung ausgestellt
Monat
Dezember 2026
Folge im Beispiel
Noch keine Vereinnahmung
Ereignis
1.200 € eingegangen
Monat
Jänner 2027
Folge im Beispiel
200 € Umsatzsteuer zeitlich zuordnen

Ergebnis

Die Umsatzsteuer wird im vereinfachten Beispiel dem Monat des tatsächlichen Zahlungseingangs zugeordnet.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Berechtigung zur Istbesteuerung prüfen.
  • Zahlungseingänge dem richtigen Voranmeldungszeitraum zuordnen.
  • Anzahlungen und offene Forderungen gesondert beachten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.