Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.
Was gilt in Österreich?
Die UVA fasst Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer eines Voranmeldungszeitraums zusammen. Für eine belastbare Meldung müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Sonderfälle vollständig abgestimmt sein.
Was bedeutet das im Alltag?
Stimme die UVA vor Abgabe mit Rechnungsausgängen, Eingangsrechnungen, Reverse Charge und Anzahlungen ab.
Praxisbeispiel
Ausgangssteuer und Vorsteuer werden abgestimmt
Für einen Voranmeldungszeitraum ergeben die Ausgangsrechnungen 1.000 € Umsatzsteuer. Aus ordnungsgemäßen, abzugsfähigen Eingangsrechnungen stammen 600 € Vorsteuer.
Vereinfachte Zahllast
1.000 € − 600 €
= 400 €
Vereinfachte UVA-Abstimmung
- Position
- Umsatzsteuer
- Betrag
- 1.000 €
- Position
- Abzugsfähige Vorsteuer
- Betrag
- −600 €
- Position
- Saldo
- Betrag
- 400 €
Ergebnis: Vor Abgabe werden zusätzlich Reverse Charge, Anzahlungen, Berichtigungen und weitere Sonderfälle gesondert abgestimmt.
Darauf solltest du achten
- Ausgangsumsätze und Steuerbeträge vollständig erfassen.
- Vorsteuer nur bei erfüllten Voraussetzungen berücksichtigen.
- Reverse Charge, Anzahlungen und Berichtigungen gesondert abstimmen.
