Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.

Was gilt in Österreich?

Die UVA fasst Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer eines Voranmeldungszeitraums zusammen. Für eine belastbare Meldung müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Sonderfälle vollständig abgestimmt sein.

Was bedeutet das im Alltag?

Stimme die UVA vor Abgabe mit Rechnungsausgängen, Eingangsrechnungen, Reverse Charge und Anzahlungen ab.

Praxisbeispiel

Ausgangssteuer und Vorsteuer werden abgestimmt

Für einen Voranmeldungszeitraum ergeben die Ausgangsrechnungen 1.000 € Umsatzsteuer. Aus ordnungsgemäßen, abzugsfähigen Eingangsrechnungen stammen 600 € Vorsteuer.

Vereinfachte Zahllast

1.000 € − 600 €

= 400 €

Vereinfachte UVA-Abstimmung

Position
Umsatzsteuer
Betrag
1.000 €
Position
Abzugsfähige Vorsteuer
Betrag
−600 €
Position
Saldo
Betrag
400 €

Ergebnis: Vor Abgabe werden zusätzlich Reverse Charge, Anzahlungen, Berichtigungen und weitere Sonderfälle gesondert abgestimmt.

Darauf solltest du achten

  • Ausgangsumsätze und Steuerbeträge vollständig erfassen.
  • Vorsteuer nur bei erfüllten Voraussetzungen berücksichtigen.
  • Reverse Charge, Anzahlungen und Berichtigungen gesondert abstimmen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.