Kurz erklärt
Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die UVA fasst Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer eines Voranmeldungszeitraums zusammen. Für eine belastbare Meldung müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Sonderfälle vollständig abgestimmt sein.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Stimme die UVA vor Abgabe mit Rechnungsausgängen, Eingangsrechnungen, Reverse Charge und Anzahlungen ab.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Ausgangssteuer und Vorsteuer werden abgestimmt
Für einen Voranmeldungszeitraum ergeben die Ausgangsrechnungen 1.000 € Umsatzsteuer. Aus ordnungsgemäßen, abzugsfähigen Eingangsrechnungen stammen 600 € Vorsteuer.
Vereinfachte Zahllast
1.000 € − 600 €
= 400 €
Vereinfachte UVA-Abstimmung
- Position
- Umsatzsteuer
- Betrag
- 1.000 €
- Position
- Abzugsfähige Vorsteuer
- Betrag
- −600 €
- Position
- Saldo
- Betrag
- 400 €
Ergebnis
Vor Abgabe werden zusätzlich Reverse Charge, Anzahlungen, Berichtigungen und weitere Sonderfälle gesondert abgestimmt.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Ausgangsumsätze und Steuerbeträge vollständig erfassen.
- Vorsteuer nur bei erfüllten Voraussetzungen berücksichtigen.
- Reverse Charge, Anzahlungen und Berichtigungen gesondert abstimmen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: