Umsatzsteuer

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer für den maßgeblichen Voranmeldungszeitraum. Die Regelungen zu Abgabe, Zahlung und Verfahren stehen in § 21 UStG.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die UVA fasst Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer eines Voranmeldungszeitraums zusammen. Für eine belastbare Meldung müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Sonderfälle vollständig abgestimmt sein.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Stimme die UVA vor Abgabe mit Rechnungsausgängen, Eingangsrechnungen, Reverse Charge und Anzahlungen ab.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Ausgangssteuer und Vorsteuer werden abgestimmt

Für einen Voranmeldungszeitraum ergeben die Ausgangsrechnungen 1.000 € Umsatzsteuer. Aus ordnungsgemäßen, abzugsfähigen Eingangsrechnungen stammen 600 € Vorsteuer.

Vereinfachte Zahllast

1.000 € − 600 €

= 400 €

Vereinfachte UVA-Abstimmung

Position
Umsatzsteuer
Betrag
1.000 €
Position
Abzugsfähige Vorsteuer
Betrag
−600 €
Position
Saldo
Betrag
400 €

Ergebnis

Vor Abgabe werden zusätzlich Reverse Charge, Anzahlungen, Berichtigungen und weitere Sonderfälle gesondert abgestimmt.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Ausgangsumsätze und Steuerbeträge vollständig erfassen.
  • Vorsteuer nur bei erfüllten Voraussetzungen berücksichtigen.
  • Reverse Charge, Anzahlungen und Berichtigungen gesondert abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.