Umsatzsteuer

Reverse Charge

Reverse Charge bedeutet: In gesetzlich geregelten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung enthält dann dessen UID und den Hinweis auf seine Steuerschuldnerschaft, aber keinen gesonderten USt-Ausweis.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Reverse Charge?

Reverse Charge bedeutet: In gesetzlich geregelten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung enthält dann dessen UID und den Hinweis auf seine Steuerschuldnerschaft, aber keinen gesonderten USt-Ausweis.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Reverse Charge verlagert die Steuerschuld nur in gesetzlich definierten Fällen auf den Leistungsempfänger. Ein ausländischer Kunde oder Lieferant allein löst das Verfahren noch nicht aus.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Wende Reverse Charge nie nur wegen eines ausländischen Kunden an – zuerst müssen die gesetzlichen Voraussetzungen passen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Leistungsart, Leistungsort und Unternehmereigenschaft prüfen.
  • Erforderliche UID des Leistungsempfängers aufnehmen.
  • Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft verwenden und keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.