Kurz erklärt
Was bedeutet Reverse Charge?
Reverse Charge bedeutet: In gesetzlich geregelten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung enthält dann dessen UID und den Hinweis auf seine Steuerschuldnerschaft, aber keinen gesonderten USt-Ausweis.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Reverse Charge verlagert die Steuerschuld nur in gesetzlich definierten Fällen auf den Leistungsempfänger. Ein ausländischer Kunde oder Lieferant allein löst das Verfahren noch nicht aus.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Wende Reverse Charge nie nur wegen eines ausländischen Kunden an – zuerst müssen die gesetzlichen Voraussetzungen passen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer
Ein österreichisches Unternehmen bezieht eine dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Leistung über 1.000 € netto. Im Beispiel ist es vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Vereinfachte steuerliche Abbildung
- Position
- Lieferantenrechnung netto
- Betrag
- 1.000 €
- Position
- Gesonderter USt-Ausweis des Lieferanten
- Betrag
- 0 €
- Position
- Steuerschuld beim Empfänger bei 20 %
- Betrag
- 200 €
- Position
- Vorsteuer bei voller Berechtigung
- Betrag
- 200 €
Ergebnis
Die Rechnung enthält den erforderlichen Hinweis und keinen gesonderten Steuerbetrag; der Empfänger bildet Steuerschuld und gegebenenfalls Vorsteuer selbst ab.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Leistungsart, Leistungsort und Unternehmereigenschaft prüfen.
- Erforderliche UID des Leistungsempfängers aufnehmen.
- Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft verwenden und keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: