Umsatzsteuer

Zusammenfassende Meldung

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Zusammenfassende Meldung?

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Zusammenfassende Meldung ist ein eigener Meldeprozess für bestimmte grenzüberschreitende EU-Umsätze. Sie ersetzt weder die Rechnung noch die Umsatzsteuervoranmeldung und muss mit den dort verwendeten Daten übereinstimmen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Kontrolliere UID, Leistungszeitraum und Meldedaten vor der Übermittlung; die konkrete Frequenz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Meldepflichtigen EU-Sachverhalt bestimmen.
  • UID und Leistungszeitraum vor Übermittlung kontrollieren.
  • ZM mit Rechnungen und übrigen Umsatzsteuerdaten abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.