Umsatzsteuer

Zusammenfassende Meldung

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Zusammenfassende Meldung?

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Zusammenfassende Meldung ist ein eigener Meldeprozess für bestimmte grenzüberschreitende EU-Umsätze. Sie ersetzt weder die Rechnung noch die Umsatzsteuervoranmeldung und muss mit den dort verwendeten Daten übereinstimmen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Kontrolliere UID, Leistungszeitraum und Meldedaten vor der Übermittlung; die konkrete Frequenz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Grenzüberschreitende B2B-Leistung wird abgestimmt

Ein österreichischer Unternehmer erbringt eine dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegende B2B-Dienstleistung über 2.000 € an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Datenkette für die Zusammenfassende Meldung

Bereich
Rechnung
Beispiel
2.000 €, Reverse-Charge-Hinweis
Bereich
Kunden-UID
Beispiel
Geprüft und dokumentiert
Bereich
Leistungszeitraum
Beispiel
Mit Meldedaten abgestimmt
Bereich
ZM
Beispiel
Sachverhalt im richtigen Meldezeitraum erfasst

Ergebnis

Rechnung, UID-Prüfung und Meldedaten verwenden dieselben abgestimmten Informationen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Meldepflichtigen EU-Sachverhalt bestimmen.
  • UID und Leistungszeitraum vor Übermittlung kontrollieren.
  • ZM mit Rechnungen und übrigen Umsatzsteuerdaten abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.