Kurz erklärt
Was bedeutet Zusammenfassende Meldung?
Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die Zusammenfassende Meldung ist ein eigener Meldeprozess für bestimmte grenzüberschreitende EU-Umsätze. Sie ersetzt weder die Rechnung noch die Umsatzsteuervoranmeldung und muss mit den dort verwendeten Daten übereinstimmen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Kontrolliere UID, Leistungszeitraum und Meldedaten vor der Übermittlung; die konkrete Frequenz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Grenzüberschreitende B2B-Leistung wird abgestimmt
Ein österreichischer Unternehmer erbringt eine dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegende B2B-Dienstleistung über 2.000 € an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Datenkette für die Zusammenfassende Meldung
- Bereich
- Rechnung
- Beispiel
- 2.000 €, Reverse-Charge-Hinweis
- Bereich
- Kunden-UID
- Beispiel
- Geprüft und dokumentiert
- Bereich
- Leistungszeitraum
- Beispiel
- Mit Meldedaten abgestimmt
- Bereich
- ZM
- Beispiel
- Sachverhalt im richtigen Meldezeitraum erfasst
Ergebnis
Rechnung, UID-Prüfung und Meldedaten verwenden dieselben abgestimmten Informationen.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Meldepflichtigen EU-Sachverhalt bestimmen.
- UID und Leistungszeitraum vor Übermittlung kontrollieren.
- ZM mit Rechnungen und übrigen Umsatzsteuerdaten abstimmen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: