Zusammenfassende Meldung

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Zusammenfassende Meldung?

Die ZM meldet bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringungen und grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge. Sie ist für diese EU-Sachverhalte ein eigener Meldeprozess.

Was gilt in Österreich?

Die Zusammenfassende Meldung ist ein eigener Meldeprozess für bestimmte grenzüberschreitende EU-Umsätze. Sie ersetzt weder die Rechnung noch die Umsatzsteuervoranmeldung und muss mit den dort verwendeten Daten übereinstimmen.

Was bedeutet das im Alltag?

Kontrolliere UID, Leistungszeitraum und Meldedaten vor der Übermittlung; die konkrete Frequenz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Praxisbeispiel

Grenzüberschreitende B2B-Leistung wird abgestimmt

Ein österreichischer Unternehmer erbringt eine dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegende B2B-Dienstleistung über 2.000 € an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Datenkette für die Zusammenfassende Meldung

Bereich
Rechnung
Beispiel
2.000 €, Reverse-Charge-Hinweis
Bereich
Kunden-UID
Beispiel
Geprüft und dokumentiert
Bereich
Leistungszeitraum
Beispiel
Mit Meldedaten abgestimmt
Bereich
ZM
Beispiel
Sachverhalt im richtigen Meldezeitraum erfasst

Ergebnis: Rechnung, UID-Prüfung und Meldedaten verwenden dieselben abgestimmten Informationen.

Darauf solltest du achten

  • Meldepflichtigen EU-Sachverhalt bestimmen.
  • UID und Leistungszeitraum vor Übermittlung kontrollieren.
  • ZM mit Rechnungen und übrigen Umsatzsteuerdaten abstimmen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.