Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine B2B-Warenlieferung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu gehören insbesondere Warenbewegung, UID und Nachweise.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Innergemeinschaftliche Lieferung?

Eine B2B-Warenlieferung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu gehören insbesondere Warenbewegung, UID und Nachweise.

Was gilt in Österreich?

Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Eine ausländische Lieferadresse allein genügt nicht; Warenbewegung, Unternehmereigenschaft, UID und Nachweise müssen zusammenpassen.

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe die UID des Kunden, dokumentiere den Transport und vergiss die Zusammenfassende Meldung nicht.

Praxisbeispiel

Ware geht von Österreich an ein EU-Unternehmen

Ein österreichischer Betrieb liefert Waren um 5.000 € an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat. UID, Warenbewegung und Nachweise sind im Beispiel vollständig.

Dokumentation der Lieferung

Element
Entgelt
Beispiel
5.000 €
Element
Umsatzsteuer auf der Rechnung
Beispiel
0 € bei erfüllten Voraussetzungen
Element
UID
Beispiel
Qualifiziert geprüft und gespeichert
Element
Transport
Beispiel
Warenbewegung nachgewiesen
Element
Meldung
Beispiel
In der ZM berücksichtigt

Ergebnis: Die Steuerfreiheit hängt nicht allein von der ausländischen Adresse ab, sondern vom vollständigen Zusammenspiel der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise.

Darauf solltest du achten

  • Gültigkeit der UID des Abnehmers prüfen und dokumentieren.
  • Warenbewegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen.
  • Rechnung und Zusammenfassende Meldung korrekt erstellen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.