Kurz erklärt
Was bedeutet Innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine B2B-Warenlieferung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu gehören insbesondere Warenbewegung, UID und Nachweise.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Eine ausländische Lieferadresse allein genügt nicht; Warenbewegung, Unternehmereigenschaft, UID und Nachweise müssen zusammenpassen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Prüfe die UID des Kunden, dokumentiere den Transport und vergiss die Zusammenfassende Meldung nicht.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Ware geht von Österreich an ein EU-Unternehmen
Ein österreichischer Betrieb liefert Waren um 5.000 € an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat. UID, Warenbewegung und Nachweise sind im Beispiel vollständig.
Dokumentation der Lieferung
- Element
- Entgelt
- Beispiel
- 5.000 €
- Element
- Umsatzsteuer auf der Rechnung
- Beispiel
- 0 € bei erfüllten Voraussetzungen
- Element
- UID
- Beispiel
- Qualifiziert geprüft und gespeichert
- Element
- Transport
- Beispiel
- Warenbewegung nachgewiesen
- Element
- Meldung
- Beispiel
- In der ZM berücksichtigt
Ergebnis
Die Steuerfreiheit hängt nicht allein von der ausländischen Adresse ab, sondern vom vollständigen Zusammenspiel der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Gültigkeit der UID des Abnehmers prüfen und dokumentieren.
- Warenbewegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen.
- Rechnung und Zusammenfassende Meldung korrekt erstellen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: