Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine B2B-Warenlieferung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu gehören insbesondere Warenbewegung, UID und Nachweise.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Innergemeinschaftliche Lieferung?

Eine B2B-Warenlieferung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat kann bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu gehören insbesondere Warenbewegung, UID und Nachweise.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Eine ausländische Lieferadresse allein genügt nicht; Warenbewegung, Unternehmereigenschaft, UID und Nachweise müssen zusammenpassen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe die UID des Kunden, dokumentiere den Transport und vergiss die Zusammenfassende Meldung nicht.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Gültigkeit der UID des Abnehmers prüfen und dokumentieren.
  • Warenbewegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen.
  • Rechnung und Zusammenfassende Meldung korrekt erstellen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.