Rechnung

Rechnungspflichtangaben

Vollständige Rechnungen enthalten insbesondere Namen und Anschriften, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt, Steuersatz bzw. Befreiungshinweis, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Nummer und je nach Fall UID.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Rechnungspflichtangaben?

Vollständige Rechnungen enthalten insbesondere Namen und Anschriften, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt, Steuersatz bzw. Befreiungshinweis, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Nummer und je nach Fall UID.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Pflichtangaben machen eine Rechnung steuerlich und sachlich überprüfbar. Welche Angaben erforderlich sind, hängt neben dem Rechnungsbetrag auch von Befreiungen, Reverse Charge und grenzüberschreitenden Sachverhalten ab.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Nutze eine feste Vorlage und prüfe jede Sonderkonstellation – vor allem Steuerbefreiung, Reverse Charge und EU-Geschäfte.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Eine Standardrechnung wird systematisch geprüft

Eine österreichische B2B-Rechnung über 1.000 € netto und 20 Prozent Umsatzsteuer wird vor dem Versand anhand einer festen Prüfliste kontrolliert.

Auszug aus der Rechnungsprüfung

Bereich
Parteien
Beispielangabe
Name und Anschrift beider Unternehmen
Bereich
Leistung
Beispielangabe
Beschreibung und Leistungsdatum
Bereich
Beträge
Beispielangabe
1.000 € netto, 20 %, 200 € Steuer
Bereich
Dokument
Beispielangabe
Ausstellungsdatum und eindeutige Nummer
Bereich
UID
Beispielangabe
In den gesetzlich erforderlichen Fällen

Ergebnis

Die Rechnung wird erst versendet, wenn alle für diesen konkreten Fall erforderlichen Angaben vollständig sind.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Namen, Anschriften, Leistung und Leistungsdatum vollständig angeben.
  • Entgelt, Steuersatz oder Befreiungshinweis und Steuerbetrag prüfen.
  • Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer und erforderliche UID ergänzen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

Praktische Rechnungshilfen

Rechnung erstellen oder Vorlage nutzen

Nutze das kostenlose Browser-Tool für eine einzelne Rechnung oder lade eine bearbeitbare Word-Vorlage herunter. Beide Angebote sind ohne Anmeldung verfügbar.

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.