Rechnung

Rechnungspflichtangaben

Vollständige Rechnungen enthalten insbesondere Namen und Anschriften, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt, Steuersatz bzw. Befreiungshinweis, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Nummer und je nach Fall UID.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Rechnungspflichtangaben?

Vollständige Rechnungen enthalten insbesondere Namen und Anschriften, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt, Steuersatz bzw. Befreiungshinweis, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Nummer und je nach Fall UID.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Pflichtangaben machen eine Rechnung steuerlich und sachlich überprüfbar. Welche Angaben erforderlich sind, hängt neben dem Rechnungsbetrag auch von Befreiungen, Reverse Charge und grenzüberschreitenden Sachverhalten ab.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Nutze eine feste Vorlage und prüfe jede Sonderkonstellation – vor allem Steuerbefreiung, Reverse Charge und EU-Geschäfte.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Namen, Anschriften, Leistung und Leistungsdatum vollständig angeben.
  • Entgelt, Steuersatz oder Befreiungshinweis und Steuerbetrag prüfen.
  • Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer und erforderliche UID ergänzen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.