Kurz erklärt
Was bedeutet Rechnungspflichtangaben?
Vollständige Rechnungen enthalten insbesondere Namen und Anschriften, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt, Steuersatz bzw. Befreiungshinweis, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, Nummer und je nach Fall UID.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die Pflichtangaben machen eine Rechnung steuerlich und sachlich überprüfbar. Welche Angaben erforderlich sind, hängt neben dem Rechnungsbetrag auch von Befreiungen, Reverse Charge und grenzüberschreitenden Sachverhalten ab.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Nutze eine feste Vorlage und prüfe jede Sonderkonstellation – vor allem Steuerbefreiung, Reverse Charge und EU-Geschäfte.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Standardrechnung wird systematisch geprüft
Eine österreichische B2B-Rechnung über 1.000 € netto und 20 Prozent Umsatzsteuer wird vor dem Versand anhand einer festen Prüfliste kontrolliert.
Auszug aus der Rechnungsprüfung
- Bereich
- Parteien
- Beispielangabe
- Name und Anschrift beider Unternehmen
- Bereich
- Leistung
- Beispielangabe
- Beschreibung und Leistungsdatum
- Bereich
- Beträge
- Beispielangabe
- 1.000 € netto, 20 %, 200 € Steuer
- Bereich
- Dokument
- Beispielangabe
- Ausstellungsdatum und eindeutige Nummer
- Bereich
- UID
- Beispielangabe
- In den gesetzlich erforderlichen Fällen
Ergebnis
Die Rechnung wird erst versendet, wenn alle für diesen konkreten Fall erforderlichen Angaben vollständig sind.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Namen, Anschriften, Leistung und Leistungsdatum vollständig angeben.
- Entgelt, Steuersatz oder Befreiungshinweis und Steuerbetrag prüfen.
- Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer und erforderliche UID ergänzen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: