Rechnung

Kleinbetragsrechnung

Bei Rechnungen bis 400 Euro Gesamtbetrag gelten erleichterte Angaben. Für bestimmte EU- und Reverse-Charge-Fälle ist diese Vereinfachung ausgeschlossen.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Kleinbetragsrechnung?

Bei Rechnungen bis 400 Euro Gesamtbetrag gelten erleichterte Angaben. Für bestimmte EU- und Reverse-Charge-Fälle ist diese Vereinfachung ausgeschlossen.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Kleinbetragsrechnung erleichtert bestimmte Rechnungsangaben, ersetzt aber nicht die Prüfung des zugrunde liegenden Umsatzes. Die 400-Euro-Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag und die Vereinfachung gilt nicht in jeder grenzüberschreitenden Konstellation.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Nutze die Erleichterung nur bei passenden Inlandsgeschäften – die Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

360 € Gesamtbetrag bei einem passenden Inlandsgeschäft

Eine Rechnung über insgesamt 360 € betrifft ein gewöhnliches Inlandsgeschäft und keinen ausgeschlossenen EU- oder Reverse-Charge-Fall.

Prüfung der Vereinfachung

Prüfpunkt
Gesamtbetrag höchstens 400 €?
Ergebnis
Ja, 360 €
Prüfpunkt
Passendes Inlandsgeschäft?
Ergebnis
Im Beispiel: ja
Prüfpunkt
Ausgeschlossener Sonderfall?
Ergebnis
Im Beispiel: nein

Ergebnis

Im Beispiel können die erleichterten Rechnungsangaben angewendet werden; die weiterhin erforderlichen Angaben müssen vollständig enthalten sein.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Gesamtbetrag von höchstens 400 Euro prüfen.
  • Erforderliche vereinfachte Angaben vollständig aufnehmen.
  • EU- und Reverse-Charge-Fälle von der Erleichterung abgrenzen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.