RechnungPraxisbegriff

Dauerrechnung

Eine Dauerrechnung ist kein eigener gesetzlicher Rechnungstyp. Für Mietverträge und vergleichbare Dauerleistungen kann sie funktionieren, wenn Zeitraum und Pflichtangaben ausreichend bestimmt sind.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Dauerrechnung?

Eine Dauerrechnung ist kein eigener gesetzlicher Rechnungstyp. Für Mietverträge und vergleichbare Dauerleistungen kann sie funktionieren, wenn Zeitraum und Pflichtangaben ausreichend bestimmt sind.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Eine Dauerrechnung kann wiederkehrende Leistungen vereinfachen, ist aber kein Freibrief für unbestimmte Abrechnungen. Leistung, Zeitraum, Entgelt und Rechnungsempfänger müssen weiterhin so feststehen, dass die Abrechnung eindeutig bleibt.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Nutze sie nicht pauschal für jedes Abo; prüfe, ob Leistung, Zeitraum und Rechnungsempfänger sauber bestimmbar bleiben.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Monatliche Büromiete wird mit einer Dauerrechnung abgebildet

Für ein Büro sind von Jänner bis Dezember 2026 monatlich 500 € netto vereinbart. Die Dauerrechnung bezeichnet Leistung, Zeitraum, Entgelt und Empfänger eindeutig.

Angaben der Dauerrechnung

Angabe
Leistung
Beispiel
Büromiete
Angabe
Zeitraum
Beispiel
01.01.2026–31.12.2026
Angabe
Entgelt
Beispiel
500 € netto pro Monat
Angabe
Änderung
Beispiel
Neue Rechnung bei Preis- oder Leistungsänderung

Ergebnis

Die wiederkehrenden Zahlungen lassen sich der ausreichend bestimmten Dauerleistung eindeutig zuordnen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Eignung für die konkrete Dauerleistung prüfen.
  • Leistungszeitraum und wiederkehrendes Entgelt klar festlegen.
  • Änderungen von Preis, Leistung oder Steuerbehandlung zeitnah abbilden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.