Kurz erklärt
Was bedeutet Betriebsausgabe?
Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Private Lebensführung bleibt grundsätzlich außerhalb des Abzugs.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Entscheidend für eine Betriebsausgabe ist der betriebliche Zusammenhang. Die bloße Zahlung über ein Geschäftskonto genügt nicht, wenn die Ausgabe tatsächlich privat veranlasst ist oder unter ein steuerliches Abzugsverbot fällt.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Halte Zweck und betrieblichen Bezug bereits beim Beleg fest – vor allem bei gemischter Nutzung.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Gemischte Internetkosten werden aufgeteilt
Eine monatliche Internetrechnung beträgt 60 €. Eine nachvollziehbare Dokumentation ergibt im Beispiel eine betriebliche Nutzung von 70 Prozent.
Betrieblicher Anteil
60 € × 70 %
= 42 €
Privater Anteil
60 € × 30 %
= 18 €
Ergebnis
Im Beispiel werden 42 € als betrieblich veranlasst erfasst; 18 € bleiben privat.
Wichtig: Der Aufteilungsschlüssel ist keine gesetzliche Pauschale, sondern muss zum tatsächlichen Sachverhalt passen und dokumentiert werden.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Betrieblichen Anlass bereits beim Beleg dokumentieren.
- Private oder gemischte Nutzung gesondert beurteilen.
- Abzugsverbote und erforderliche Aufteilungen prüfen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: