Betriebsausgabe

Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Private Lebensführung bleibt grundsätzlich außerhalb des Abzugs.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Betriebsausgabe?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Private Lebensführung bleibt grundsätzlich außerhalb des Abzugs.

Was gilt in Österreich?

Entscheidend für eine Betriebsausgabe ist der betriebliche Zusammenhang. Die bloße Zahlung über ein Geschäftskonto genügt nicht, wenn die Ausgabe tatsächlich privat veranlasst ist oder unter ein steuerliches Abzugsverbot fällt.

Was bedeutet das im Alltag?

Halte Zweck und betrieblichen Bezug bereits beim Beleg fest – vor allem bei gemischter Nutzung.

Praxisbeispiel

Gemischte Internetkosten werden aufgeteilt

Eine monatliche Internetrechnung beträgt 60 €. Eine nachvollziehbare Dokumentation ergibt im Beispiel eine betriebliche Nutzung von 70 Prozent.

Betrieblicher Anteil

60 € × 70 %

= 42 €

Privater Anteil

60 € × 30 %

= 18 €

Ergebnis: Im Beispiel werden 42 € als betrieblich veranlasst erfasst; 18 € bleiben privat.

Wichtig: Der Aufteilungsschlüssel ist keine gesetzliche Pauschale, sondern muss zum tatsächlichen Sachverhalt passen und dokumentiert werden.

Darauf solltest du achten

  • Betrieblichen Anlass bereits beim Beleg dokumentieren.
  • Private oder gemischte Nutzung gesondert beurteilen.
  • Abzugsverbote und erforderliche Aufteilungen prüfen.

Quellen

20 %, 45 % oder tatsächliche Ausgaben vergleichen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.