Steuerpraxis

Kilometergeld

Bei gelegentlicher betrieblicher Nutzung eines privaten Kfz kann derzeit Kilometergeld von 0,50 Euro je Kilometer angesetzt werden; maßgeblich sind die Voraussetzungen für Reisekosten.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Kilometergeld?

Bei gelegentlicher betrieblicher Nutzung eines privaten Kfz kann derzeit Kilometergeld von 0,50 Euro je Kilometer angesetzt werden; maßgeblich sind die Voraussetzungen für Reisekosten.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Kilometergeld kann bei gelegentlichen betrieblichen Fahrten mit einem privaten Fahrzeug eine pauschale Kostenerfassung ermöglichen. Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit ist eine plausible Dokumentation der einzelnen betrieblichen Fahrt.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Führe ein plausibles Fahrtenprotokoll mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometerzahl.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Datum, Ausgangspunkt, Ziel und betrieblichen Anlass notieren.
  • Gefahrene Kilometer nachvollziehbar erfassen.
  • Aktuellen Satz von 0,50 Euro je Kilometer nur bei passenden Voraussetzungen anwenden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.