Steuerpraxis

Privatanteil

Ein Privatanteil trennt bei gemischt veranlassten Kosten den nicht betrieblich abzugsfähigen Teil ab. Private Lebensführung darf grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Privatanteil?

Ein Privatanteil trennt bei gemischt veranlassten Kosten den nicht betrieblich abzugsfähigen Teil ab. Private Lebensführung darf grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Ein Privatanteil korrigiert Aufwendungen, die nur teilweise betrieblich veranlasst sind. Die Aufteilung muss sachlich nachvollziehbar sein und darf nicht allein auf einer beliebigen Schätzung beruhen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Dokumentiere einen nachvollziehbaren Aufteilungsschlüssel, etwa für Telefon, Internet oder gemischt genutzte Arbeitsmittel.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Gemischte Nutzung erkennen und dokumentieren.
  • Plausiblen Aufteilungsschlüssel festlegen.
  • Privaten Teil konsequent vom Betriebsausgabenabzug ausschließen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.