Buchhaltung

Entnahme

Eine Entnahme ist die private Verwendung oder Herausnahme von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb. Sie ist keine Betriebsausgabe.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Entnahme?

Eine Entnahme ist die private Verwendung oder Herausnahme von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb. Sie ist keine Betriebsausgabe.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Entnahmen betreffen die private Sphäre des Unternehmers und dürfen nicht wie gewöhnliche Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Wirtschaftsgütern oder gemischter Nutzung kann zusätzlich eine steuerliche Bewertung erforderlich sein.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Private Abhebungen und private Nutzung getrennt erfassen – besonders bei gemischten Anschaffungen und Kassaentnahmen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Private Abhebungen gesondert kennzeichnen.
  • Entnommene Wirtschaftsgüter eindeutig dokumentieren.
  • Gemischte Nutzung und mögliche Steuerfolgen prüfen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.