Entnahme

Eine Entnahme ist die private Verwendung oder Herausnahme von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb. Sie ist keine Betriebsausgabe.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Entnahme?

Eine Entnahme ist die private Verwendung oder Herausnahme von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb. Sie ist keine Betriebsausgabe.

Was gilt in Österreich?

Entnahmen betreffen die private Sphäre des Unternehmers und dürfen nicht wie gewöhnliche Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Wirtschaftsgütern oder gemischter Nutzung kann zusätzlich eine steuerliche Bewertung erforderlich sein.

Was bedeutet das im Alltag?

Private Abhebungen und private Nutzung getrennt erfassen – besonders bei gemischten Anschaffungen und Kassaentnahmen.

Praxisbeispiel

Eine private Abhebung ist keine Betriebsausgabe

Ein Einzelunternehmer hebt 300 € vom Geschäftskonto für einen privaten Einkauf ab.

Auswirkung der Entnahme

Position
Bankbestand Betrieb
Veränderung
−300 €
Position
Betriebsausgabe
Veränderung
0 €
Position
Entnahme
Veränderung
300 €

Ergebnis: Die Abhebung vermindert das betriebliche Geld, aber nicht den Gewinn wie eine betrieblich veranlasste Ausgabe.

Darauf solltest du achten

  • Private Abhebungen gesondert kennzeichnen.
  • Entnommene Wirtschaftsgüter eindeutig dokumentieren.
  • Gemischte Nutzung und mögliche Steuerfolgen prüfen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.