Steuerpraxis

Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Arbeitszimmer?

Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Bei einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelten engere Voraussetzungen als bei gewöhnlichen betrieblichen Räumen. Maßgeblich ist nicht nur die Nutzung, sondern ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Ein bloßer Schreibtisch zu Hause reicht nicht; prüfe vor einer Erfassung die Mittelpunkt-Voraussetzung genau.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Ein Raum ist nicht automatisch ein steuerliches Arbeitszimmer

Eine selbständige Übersetzerin arbeitet ausschließlich in einem räumlich getrennten Zimmer ihrer Wohnung. Für ihre gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit steht ihr kein anderer Arbeitsort zur Verfügung.

Prüfung des Beispiels

Prüffrage
Raum im Wohnungsverband?
Sachverhalt
Ja
Prüffrage
Nahezu ausschließlich beruflich genutzt?
Sachverhalt
Im Beispiel: ja
Prüffrage
Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit?
Sachverhalt
Gesondert nach Tätigkeit zu prüfen

Ergebnis

Erst wenn auch die Mittelpunkt-Voraussetzung erfüllt ist, kommt ein Abzug der Arbeitszimmerkosten in Betracht.

Wichtig: Die Beurteilung hängt stark vom konkreten Tätigkeitsbild ab; ein Schreibtisch oder gelegentlich genutzter Raum genügt nicht.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Lage des Raums im Wohnungsverband und tatsächliche Nutzung dokumentieren.
  • Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit prüfen.
  • Abgrenzung zur Arbeitsplatzpauschale beachten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.