Steuerpraxis

Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Arbeitszimmer?

Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Bei einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelten engere Voraussetzungen als bei gewöhnlichen betrieblichen Räumen. Maßgeblich ist nicht nur die Nutzung, sondern ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Ein bloßer Schreibtisch zu Hause reicht nicht; prüfe vor einer Erfassung die Mittelpunkt-Voraussetzung genau.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Lage des Raums im Wohnungsverband und tatsächliche Nutzung dokumentieren.
  • Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit prüfen.
  • Abgrenzung zur Arbeitsplatzpauschale beachten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.