Steuerpraxis

Arbeitsplatzpauschale (Homeoffice)

Für Selbständige heißt die relevante Regel Arbeitsplatzpauschale, nicht Arbeitnehmer-Telearbeitspauschale. Sie betrifft wohnraumspezifische betriebliche Kosten unter besonderen Voraussetzungen.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Arbeitsplatzpauschale (Homeoffice)?

Für Selbständige heißt die relevante Regel Arbeitsplatzpauschale, nicht Arbeitnehmer-Telearbeitspauschale. Sie betrifft wohnraumspezifische betriebliche Kosten unter besonderen Voraussetzungen.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Das Arbeitsplatzpauschale ist die für Selbständige maßgebliche Regel für bestimmte Kosten der betrieblichen Nutzung der Wohnung. Es ist von der Arbeitnehmer-Telearbeitspauschale und vom steuerlichen Arbeitszimmer zu unterscheiden.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Für die selbständige Tätigkeit darf kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung stehen; je nach weiteren aktiven Einkünften kommen aktuell 300 Euro (klein) oder 1.200 Euro (groß) in Betracht. Ein abgesetztes Arbeitszimmer schließt sie aus.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Prüfen, ob außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
  • Weitere aktive Einkünfte für die Höhe des Pauschales berücksichtigen.
  • Überschneidung mit einem geltend gemachten Arbeitszimmer ausschließen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.