Was bedeutet Rechnungspflicht?
Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an nichtunternehmerische juristische Personen besteht grundsätzlich Rechnungspflicht; für bestimmte Fälle gelten Sonderregeln und Fristen.
Was gilt in Österreich?
Die Rechnungspflicht hängt vom Leistungsempfänger und vom konkreten Umsatz ab. Die Sechsmonatsfrist ist eine wichtige Grundregel, für bestimmte grenzüberschreitende B2B-Fälle bestehen jedoch eigene Vorgaben.
Was bedeutet das im Alltag?
Als Grundregel die Rechnung binnen sechs Monaten nach Ausführung ausstellen; EU-B2B-Sonderfälle gesondert prüfen.
Praxisbeispiel
Sechsmonatsfrist im gewöhnlichen B2B-Grundfall
Eine gewöhnliche, nicht von einer Sonderfrist erfasste B2B-Leistung wird am 15. Jänner 2026 vollständig ausgeführt.
Frist im Beispiel
- Ereignis
- Leistung ausgeführt
- Datum
- 15.01.2026
- Ereignis
- Späteste Rechnung nach der Grundregel
- Datum
- 15.07.2026
Ergebnis: Im einfachen Grundfall wird die Rechnung spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung erstellt.
Wichtig: Für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze, Grundstücksleistungen und weitere Sonderfälle gelten abweichende Regeln.
Darauf solltest du achten
- Empfängerstatus und Art des Umsatzes bestimmen.
- Anwendbare Ausstellungsfrist prüfen.
- EU-Sonderfälle und abweichende Rechnungsanforderungen gesondert behandeln.
