Rechnungspflicht

Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an nichtunternehmerische juristische Personen besteht grundsätzlich Rechnungspflicht; für bestimmte Fälle gelten Sonderregeln und Fristen.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Rechnungspflicht?

Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an nichtunternehmerische juristische Personen besteht grundsätzlich Rechnungspflicht; für bestimmte Fälle gelten Sonderregeln und Fristen.

Was gilt in Österreich?

Die Rechnungspflicht hängt vom Leistungsempfänger und vom konkreten Umsatz ab. Die Sechsmonatsfrist ist eine wichtige Grundregel, für bestimmte grenzüberschreitende B2B-Fälle bestehen jedoch eigene Vorgaben.

Was bedeutet das im Alltag?

Als Grundregel die Rechnung binnen sechs Monaten nach Ausführung ausstellen; EU-B2B-Sonderfälle gesondert prüfen.

Praxisbeispiel

Sechsmonatsfrist im gewöhnlichen B2B-Grundfall

Eine gewöhnliche, nicht von einer Sonderfrist erfasste B2B-Leistung wird am 15. Jänner 2026 vollständig ausgeführt.

Frist im Beispiel

Ereignis
Leistung ausgeführt
Datum
15.01.2026
Ereignis
Späteste Rechnung nach der Grundregel
Datum
15.07.2026

Ergebnis: Im einfachen Grundfall wird die Rechnung spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung erstellt.

Wichtig: Für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze, Grundstücksleistungen und weitere Sonderfälle gelten abweichende Regeln.

Darauf solltest du achten

  • Empfängerstatus und Art des Umsatzes bestimmen.
  • Anwendbare Ausstellungsfrist prüfen.
  • EU-Sonderfälle und abweichende Rechnungsanforderungen gesondert behandeln.

Quellen

Rechnung erstellen oder Vorlage nutzen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.