RechnungPraxisbegriff

Storno

Storno ist kein gesetzlich definierter Rechnungstyp. Im Alltag bezeichnet es die Aufhebung oder Korrektur einer Rechnung; die Umsatzsteuerfolgen richten sich nach Berichtigung und Entgeltänderung.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Storno?

Storno ist kein gesetzlich definierter Rechnungstyp. Im Alltag bezeichnet es die Aufhebung oder Korrektur einer Rechnung; die Umsatzsteuerfolgen richten sich nach Berichtigung und Entgeltänderung.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Ein Storno soll die Aufhebung oder Korrektur einer bereits erteilten Rechnung transparent machen. Eine Rechnung spurlos zu löschen würde die Nachvollziehbarkeit der Nummernfolge und der steuerlichen Behandlung beeinträchtigen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Lösche eine bereits erteilte Rechnung nicht spurlos, sondern stelle einen eindeutigen und prüfbaren Bezug zur Originalrechnung her.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Originalrechnung eindeutig referenzieren.
  • Stornobetrag und Grund nachvollziehbar dokumentieren.
  • Umsatzsteuerliche Berichtigung im richtigen Zeitraum berücksichtigen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.