Praxisbegriff

Storno

Storno ist kein gesetzlich definierter Rechnungstyp. Im Alltag bezeichnet es die Aufhebung oder Korrektur einer Rechnung; die Umsatzsteuerfolgen richten sich nach Berichtigung und Entgeltänderung.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Storno?

Storno ist kein gesetzlich definierter Rechnungstyp. Im Alltag bezeichnet es die Aufhebung oder Korrektur einer Rechnung; die Umsatzsteuerfolgen richten sich nach Berichtigung und Entgeltänderung.

Was gilt in Österreich?

Ein Storno soll die Aufhebung oder Korrektur einer bereits erteilten Rechnung transparent machen. Eine Rechnung spurlos zu löschen würde die Nachvollziehbarkeit der Nummernfolge und der steuerlichen Behandlung beeinträchtigen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Was bedeutet das im Alltag?

Lösche eine bereits erteilte Rechnung nicht spurlos, sondern stelle einen eindeutigen und prüfbaren Bezug zur Originalrechnung her.

Praxisbeispiel

Eine Rechnung wird nicht gelöscht, sondern aufgehoben

Die bereits versendete Rechnung RG-2026-041 über 1.200 € war vollständig unzutreffend. Ein eigenes Stornodokument verweist auf die Originalrechnung.

Nachvollziehbare Dokumentenkette

Dokument
RG-2026-041
Betrag
1.200 €
Status
Original bleibt archiviert
Dokument
ST-2026-009
Betrag
−1.200 €
Status
Bezug auf RG-2026-041
Dokument
Saldo
Betrag
0 €
Status
Vorgang nachvollziehbar aufgehoben

Ergebnis: Nummernfolge und steuerliche Korrektur bleiben prüfbar; die Originalrechnung verschwindet nicht spurlos.

Darauf solltest du achten

  • Originalrechnung eindeutig referenzieren.
  • Stornobetrag und Grund nachvollziehbar dokumentieren.
  • Umsatzsteuerliche Berichtigung im richtigen Zeitraum berücksichtigen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.