Kurz erklärt
Was bedeutet Storno?
Storno ist kein gesetzlich definierter Rechnungstyp. Im Alltag bezeichnet es die Aufhebung oder Korrektur einer Rechnung; die Umsatzsteuerfolgen richten sich nach Berichtigung und Entgeltänderung.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Ein Storno soll die Aufhebung oder Korrektur einer bereits erteilten Rechnung transparent machen. Eine Rechnung spurlos zu löschen würde die Nachvollziehbarkeit der Nummernfolge und der steuerlichen Behandlung beeinträchtigen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Lösche eine bereits erteilte Rechnung nicht spurlos, sondern stelle einen eindeutigen und prüfbaren Bezug zur Originalrechnung her.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Rechnung wird nicht gelöscht, sondern aufgehoben
Die bereits versendete Rechnung RG-2026-041 über 1.200 € war vollständig unzutreffend. Ein eigenes Stornodokument verweist auf die Originalrechnung.
Nachvollziehbare Dokumentenkette
- Dokument
- RG-2026-041
- Betrag
- 1.200 €
- Status
- Original bleibt archiviert
- Dokument
- ST-2026-009
- Betrag
- −1.200 €
- Status
- Bezug auf RG-2026-041
- Dokument
- Saldo
- Betrag
- 0 €
- Status
- Vorgang nachvollziehbar aufgehoben
Ergebnis
Nummernfolge und steuerliche Korrektur bleiben prüfbar; die Originalrechnung verschwindet nicht spurlos.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Originalrechnung eindeutig referenzieren.
- Stornobetrag und Grund nachvollziehbar dokumentieren.
- Umsatzsteuerliche Berichtigung im richtigen Zeitraum berücksichtigen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: