Rechnung

Gutschrift

Umsatzsteuerlich meint Gutschrift das Abrechnen durch den Leistungsempfänger (Self-Billing), nicht bloß eine Preisreduktion. Sie kann nur unter gesetzlichen Voraussetzungen als Rechnung wirken.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Gutschrift?

Umsatzsteuerlich meint Gutschrift das Abrechnen durch den Leistungsempfänger (Self-Billing), nicht bloß eine Preisreduktion. Sie kann nur unter gesetzlichen Voraussetzungen als Rechnung wirken.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die umsatzsteuerliche Gutschrift ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Sie ist von einer kaufmännischen Gutschrift oder bloßen Preisreduktion zu unterscheiden und setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Vereinbare das Self-Billing ausdrücklich und achte auf Bezeichnung, vollständige Angaben und Zugang beim Leistenden.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Der Kunde rechnet die Leistung im Self-Billing ab

Ein Unternehmen bezieht eine Leistung über 1.000 € netto und hat mit dem Leistenden vorab vereinbart, dass es die Abrechnung als Gutschrift erstellt.

Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn

Prüfpunkt
Vereinbarung
Umsetzung
Self-Billing vorab vereinbart
Prüfpunkt
Dokument
Umsetzung
Ausdrücklich als Gutschrift bezeichnet
Prüfpunkt
Inhalt
Umsetzung
Pflichtangaben vollständig
Prüfpunkt
Zugang
Umsetzung
Dem Leistenden übermittelt

Ergebnis

Nicht eine Preisreduktion, sondern die Abrechnung durch den Leistungsempfänger macht den Vorgang zur umsatzsteuerlichen Gutschrift.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Self-Billing zwischen den Beteiligten vereinbaren.
  • Dokument ausdrücklich als Gutschrift bezeichnen.
  • Pflichtangaben und Zugang beim Leistenden sicherstellen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.