Rechnung

Rechnungsberichtigung

Bei ungeschuldet ausgewiesener Umsatzsteuer ist die Rechnung gegenüber dem Empfänger zu berichtigen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage, sind Steuer und Vorsteuer im zutreffenden Zeitraum zu berichtigen.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Rechnungsberichtigung?

Bei ungeschuldet ausgewiesener Umsatzsteuer ist die Rechnung gegenüber dem Empfänger zu berichtigen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage, sind Steuer und Vorsteuer im zutreffenden Zeitraum zu berichtigen.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Eine Berichtigung muss den Fehler nachvollziehbar korrigieren und den Bezug zur ursprünglichen Rechnung erhalten. Bei Umsatzsteuerfehlern kommt es zudem auf die richtige zeitliche Berücksichtigung und den Zugang beim Empfänger an.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Stelle einen eindeutigen Bezug zur Originalrechnung her und dokumentiere den Zugang der Berichtigung.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Ein falsch berechneter Steuerbetrag wird berichtigt

Eine im Inland mit 20 Prozent steuerpflichtige Leistung über 1.000 € netto wurde versehentlich mit nur 100 € Umsatzsteuer abgerechnet.

Original und Berichtigung

Position
Entgelt
Original
1.000 €
Berichtigt
1.000 €
Position
Umsatzsteuer
Original
100 €
Berichtigt
200 €
Position
Gesamtbetrag
Original
1.100 €
Berichtigt
1.200 €

Ergebnis

Die Berichtigung verweist eindeutig auf die Originalrechnung, korrigiert den Fehler sichtbar und wird dem Empfänger nachweisbar übermittelt.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Originalrechnung eindeutig referenzieren.
  • Fehler und korrigierte Angabe klar gegenüberstellen.
  • Zugang der Berichtigung und steuerlichen Zeitraum dokumentieren.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.