Buchhaltung

Registrierkasse

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist grundsätzlich verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro pro Betrieb und Jahr überschreiten. Barumsätze umfassen auch Kartenzahlungen.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Registrierkasse?

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist grundsätzlich verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro pro Betrieb und Jahr überschreiten. Barumsätze umfassen auch Kartenzahlungen.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Registrierkassenpflicht setzt voraus, dass beide gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden. Für die Barumsatzgrenze zählen dabei auch Karten- und bestimmte vergleichbare Zahlungen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe Umsatz- und Barumsatzgrenzen laufend; nach erstmaliger Überschreitung beginnt die Pflicht mit dem viertfolgenden Monat nach dem Voranmeldungszeitraum.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro beobachten.
  • Barumsätze von mehr als 7.500 Euro einschließlich Kartenzahlungen überwachen.
  • Beginn der Pflicht nach einer erstmaligen Überschreitung korrekt berechnen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.