Kurz erklärt
Was bedeutet Barumsatz?
Als Barumsatz gelten Zahlungen in Bargeld, aber auch mit Bankomat- oder Kreditkarte, vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen, Barschecks und bestimmten Gutscheinen.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Für die österreichischen Aufzeichnungspflichten ist Barumsatz weiter gefasst als eine reine Bargeldzahlung. Auch bestimmte Karten- und vergleichbare elektronische Zahlungen werden für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht als Barumsätze behandelt.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Behandle Kartenzahlungen bei der Registrierkassenprüfung nicht wie reine Banküberweisungen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Kartenzahlungen zählen bei der Kassenprüfung mit
Ein Betrieb erzielt an einem Tag 300 € in bar, 450 € per Bankomatkarte und 700 € per klassischer Banküberweisung.
Barumsatz für diese Prüfung
300 € Bargeld + 450 € Karte
= 750 €
Einordnung der Zahlungen
- Zahlungsart
- Bargeld
- Betrag
- 300 €
- Als Barumsatz erfasst?
- Ja
- Zahlungsart
- Bankomatkarte
- Betrag
- 450 €
- Als Barumsatz erfasst?
- Ja
- Zahlungsart
- Banküberweisung
- Betrag
- 700 €
- Als Barumsatz erfasst?
- Nein
Ergebnis
Für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht werden im Beispiel 750 € als Barumsatz berücksichtigt.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Bargeld-, Karten- und vergleichbare Zahlungen getrennt auswertbar halten.
- Barumsatzgrenze laufend überwachen.
- Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht gemeinsam prüfen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: