Buchhaltung

Barumsatz

Als Barumsatz gelten Zahlungen in Bargeld, aber auch mit Bankomat- oder Kreditkarte, vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen, Barschecks und bestimmten Gutscheinen.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Barumsatz?

Als Barumsatz gelten Zahlungen in Bargeld, aber auch mit Bankomat- oder Kreditkarte, vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen, Barschecks und bestimmten Gutscheinen.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Für die österreichischen Aufzeichnungspflichten ist Barumsatz weiter gefasst als eine reine Bargeldzahlung. Auch bestimmte Karten- und vergleichbare elektronische Zahlungen werden für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht als Barumsätze behandelt.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Behandle Kartenzahlungen bei der Registrierkassenprüfung nicht wie reine Banküberweisungen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Kartenzahlungen zählen bei der Kassenprüfung mit

Ein Betrieb erzielt an einem Tag 300 € in bar, 450 € per Bankomatkarte und 700 € per klassischer Banküberweisung.

Barumsatz für diese Prüfung

300 € Bargeld + 450 € Karte

= 750 €

Einordnung der Zahlungen

Zahlungsart
Bargeld
Betrag
300 €
Als Barumsatz erfasst?
Ja
Zahlungsart
Bankomatkarte
Betrag
450 €
Als Barumsatz erfasst?
Ja
Zahlungsart
Banküberweisung
Betrag
700 €
Als Barumsatz erfasst?
Nein

Ergebnis

Für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht werden im Beispiel 750 € als Barumsatz berücksichtigt.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Bargeld-, Karten- und vergleichbare Zahlungen getrennt auswertbar halten.
  • Barumsatzgrenze laufend überwachen.
  • Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht gemeinsam prüfen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.