Buchhaltung

Belegerteilung

Unternehmer müssen über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen einen Beleg erteilen; ein unmittelbar verfügbarer elektronischer Beleg genügt.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Belegerteilung?

Unternehmer müssen über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen einen Beleg erteilen; ein unmittelbar verfügbarer elektronischer Beleg genügt.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Bei empfangenen Barzahlungen entsteht die Pflicht, unmittelbar einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Das kann auf Papier oder elektronisch erfolgen, sofern der elektronische Beleg für den Kunden sofort verfügbar ist.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Kassa- und Kartenzahlungen den Beleg sofort ausgeben oder digital unmittelbar zugänglich machen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Nach Kartenzahlung wird sofort ein Beleg bereitgestellt

Ein Kunde bezahlt 85 € mit Karte. Direkt nach erfolgreicher Zahlung erhält er den Beleg wahlweise auf Papier oder unmittelbar elektronisch.

Ablauf der Belegerteilung

Schritt
Kartenzahlung bestätigt
Zeitpunkt
Sofort
Schritt
Beleg erstellt
Zeitpunkt
Unmittelbar danach
Schritt
Beleg verfügbar
Zeitpunkt
Noch beim Zahlungsvorgang

Ergebnis

Der Beleg wird nicht erst gesammelt am Tagesende, sondern unmittelbar für den Kunden verfügbar gemacht.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Bar- und Kartenzahlungen im Ablauf zuverlässig erkennen.
  • Beleg unmittelbar nach Zahlung bereitstellen.
  • Ausgestellte Belege geordnet mit den Aufzeichnungen verbinden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.