Kurz erklärt
Was bedeutet Belegerteilung?
Unternehmer müssen über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen einen Beleg erteilen; ein unmittelbar verfügbarer elektronischer Beleg genügt.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Bei empfangenen Barzahlungen entsteht die Pflicht, unmittelbar einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Das kann auf Papier oder elektronisch erfolgen, sofern der elektronische Beleg für den Kunden sofort verfügbar ist.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Bei Kassa- und Kartenzahlungen den Beleg sofort ausgeben oder digital unmittelbar zugänglich machen.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Bar- und Kartenzahlungen im Ablauf zuverlässig erkennen.
- Beleg unmittelbar nach Zahlung bereitstellen.
- Ausgestellte Belege geordnet mit den Aufzeichnungen verbinden.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: