Buchhaltung

Belegerteilung

Unternehmer müssen über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen einen Beleg erteilen; ein unmittelbar verfügbarer elektronischer Beleg genügt.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Belegerteilung?

Unternehmer müssen über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen einen Beleg erteilen; ein unmittelbar verfügbarer elektronischer Beleg genügt.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Bei empfangenen Barzahlungen entsteht die Pflicht, unmittelbar einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Das kann auf Papier oder elektronisch erfolgen, sofern der elektronische Beleg für den Kunden sofort verfügbar ist.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Kassa- und Kartenzahlungen den Beleg sofort ausgeben oder digital unmittelbar zugänglich machen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Bar- und Kartenzahlungen im Ablauf zuverlässig erkennen.
  • Beleg unmittelbar nach Zahlung bereitstellen.
  • Ausgestellte Belege geordnet mit den Aufzeichnungen verbinden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.