BuchhaltungPraxisbegriff

Kassabuch

„Kassabuch“ ist die Praxisbezeichnung für die geordnete Aufzeichnung von Bargeldbewegungen. Bareingänge und Barausgänge sind bei Buchführung täglich einzeln festzuhalten.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Kassabuch?

„Kassabuch“ ist die Praxisbezeichnung für die geordnete Aufzeichnung von Bargeldbewegungen. Bareingänge und Barausgänge sind bei Buchführung täglich einzeln festzuhalten.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Das Kassabuch soll Bargeldbewegungen so abbilden, dass der rechnerische Kassastand nachvollziehbar bleibt. Nachträgliche Sammelbuchungen ohne Einzelbezug schwächen diese Nachvollziehbarkeit und erschweren Abstimmungen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Buche keine Sammelwerte ohne nachvollziehbare Einzelbelege und stimme den Kassastand regelmäßig ab.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Der rechnerische Kassastand wird abgestimmt

Die Kassa startet mit 500 €. Am Tag werden 120 € bar eingenommen und 30 € für Büromaterial bar bezahlt.

Soll-Kassastand

500 € + 120 € − 30 €

= 590 €

Kassabewegungen

Vorgang
Anfangsbestand
Eingang
Ausgang
Stand
500 €
Vorgang
Barverkauf
Eingang
120 €
Ausgang
Stand
620 €
Vorgang
Büromaterial
Eingang
Ausgang
30 €
Stand
590 €

Ergebnis

Der gezählte Bargeldbestand muss im Beispiel 590 € betragen und zu den Einzelbelegen passen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln erfassen.
  • Jede Bewegung mit einem Beleg verbinden.
  • Rechnerischen und tatsächlichen Kassastand regelmäßig abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.