Praxisbegriff

Kassabuch

„Kassabuch“ ist die Praxisbezeichnung für die geordnete Aufzeichnung von Bargeldbewegungen. Der laufende Kassastand ergibt sich aus Anfangsbestand, Bareingängen und Barausgängen.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 10. August 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Kassabuch?

„Kassabuch“ ist die Praxisbezeichnung für die geordnete Aufzeichnung von Bargeldbewegungen. Der laufende Kassastand ergibt sich aus Anfangsbestand, Bareingängen und Barausgängen.

Was gilt in Österreich?

Das Kassabuch soll Bargeldbewegungen so abbilden, dass der rechnerische Kassastand und ein daraus abgeleiteter Kassabericht nachvollziehbar bleiben. Nachträgliche Sammelbuchungen ohne Einzelbezug schwächen diese Nachvollziehbarkeit und erschweren die Abstimmung mit dem tatsächlich gezählten Bargeldbestand.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Was bedeutet das im Alltag?

Erfasse Einzelbewegungen mit Beleg, stimme Soll- und Ist-Kassastand regelmäßig ab und dokumentiere Korrekturen nachvollziehbar statt alte Einträge zu überschreiben.

Praxisbeispiel

Der rechnerische Kassastand wird abgestimmt

Die Kassa startet mit 500 €. Am Tag werden 120 € bar eingenommen und 30 € für Büromaterial bar bezahlt.

Soll-Kassastand

500 € + 120 € − 30 €

= 590 €

Kassabewegungen

Vorgang
Anfangsbestand
Eingang
Ausgang
Stand
500 €
Vorgang
Barverkauf
Eingang
120 €
Ausgang
Stand
620 €
Vorgang
Büromaterial
Eingang
Ausgang
30 €
Stand
590 €

Ergebnis: Der gezählte Bargeldbestand muss im Beispiel 590 € betragen und zu den Einzelbelegen passen.

Darauf solltest du achten

  • Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln erfassen.
  • Jede Bewegung mit einem Beleg verbinden.
  • Rechnerischen Soll- und tatsächlichen Ist-Kassastand regelmäßig abstimmen.
  • Korrekturen per Storno und Gegenbuchung statt durch stilles Überschreiben dokumentieren.

Quellen

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Importiere Bankumsätze per CSV, prüfe Zuordnungsvorschläge selbst und führe Barbewegungen mit nachvollziehbaren Stornos im Kassenjournal.

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.