RechnungPraxisbegriff

Proforma-Rechnung

Eine Proforma-Rechnung ist kein eigener gesetzlicher Rechnungstyp und wird etwa für Zoll oder Vorauskasse verwendet. Ihre Bezeichnung schützt aber nicht, wenn sie tatsächlich über eine Leistung abrechnet.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Proforma-Rechnung?

Eine Proforma-Rechnung ist kein eigener gesetzlicher Rechnungstyp und wird etwa für Zoll oder Vorauskasse verwendet. Ihre Bezeichnung schützt aber nicht, wenn sie tatsächlich über eine Leistung abrechnet.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Bezeichnung „Proforma“ allein verhindert keine umsatzsteuerlichen Folgen. Wenn ein Dokument tatsächlich über eine konkrete Leistung abrechnet, ist sein Inhalt wichtiger als die Überschrift.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Kennzeichne Proforma-Dokumente klar und erstelle die echte Rechnung, sobald über die Leistung abgerechnet wird.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Proforma zuerst, echte Rechnung nach der Abrechnung

Für eine geplante Lieferung wird vorab ein klar als Proforma gekennzeichnetes Dokument über 2.000 € erstellt. Erst wenn tatsächlich über die Leistung abgerechnet wird, folgt die ordnungsgemäße Rechnung.

Abfolge im Beispiel

Dokument
Proforma
Funktion
Vorabinformation, keine endgültige Abrechnung
Dokument
Leistung ausgeführt
Funktion
Tatsächlicher Geschäftsvorfall
Dokument
Rechnung
Funktion
Endgültige Abrechnung mit Pflichtangaben

Ergebnis

Die bloße Überschrift „Proforma“ darf nicht dazu verwendet werden, ein tatsächlich abrechnendes Dokument den Rechnungsregeln zu entziehen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Zweck als unverbindliches Vorab- oder Zolldokument klar machen.
  • Keine missverständliche endgültige Leistungsabrechnung erzeugen.
  • Bei tatsächlicher Abrechnung eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.