Kurz erklärt
Was bedeutet Investitionsfreibetrag?
Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher steuerlicher Abzug neben der laufenden AfA. Er gilt nicht automatisch für jede Anschaffung; Wirtschaftsgut, betriebliche Nutzung, Zeitpunkt und gesetzliche Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Prüfe vor der Anschaffung, ob das Gut und der Investitionszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausschlüsse erfüllen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Zusätzlicher IFB für eine begünstigte Investition 2026
Ein Betrieb schafft 2026 eine begünstigte Maschine um 20.000 € netto an. Im Beispiel greift der befristet erhöhte allgemeine IFB von 20 Prozent.
Investitionsfreibetrag
20.000 € × 20 %
= 4.000 €
IFB zusätzlich zur AfA
- Position
- Anschaffungskosten
- Behandlung
- 20.000 €
- Position
- IFB 2026
- Behandlung
- 4.000 € zusätzliche Betriebsausgabe
- Position
- AfA
- Behandlung
- Nach den allgemeinen Regeln gesondert
Ergebnis
Der IFB von 4.000 € kommt im Beispiel zusätzlich zur laufenden AfA in Betracht.
Wichtig: Begünstigung, Ausschlüsse, Investitionszeitpunkt und die Voraussetzungen des § 11 EStG müssen vorab geprüft werden. Für Ökologisierungsinvestitionen gilt 2026 ein eigener erhöhter Satz.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Begünstigungsfähigkeit des Wirtschaftsguts vor der Anschaffung prüfen.
- Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt dokumentieren.
- Investitionsfreibetrag und AfA im Anlagenverzeichnis abstimmen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: