Steuerpraxis

Investitionsfreibetrag

Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher steuerlicher Abzug neben der laufenden AfA. Er gilt nicht automatisch für jede Anschaffung; Wirtschaftsgut, betriebliche Nutzung, Zeitpunkt und gesetzliche Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe vor der Anschaffung, ob das Gut und der Investitionszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausschlüsse erfüllen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Begünstigungsfähigkeit des Wirtschaftsguts vor der Anschaffung prüfen.
  • Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt dokumentieren.
  • Investitionsfreibetrag und AfA im Anlagenverzeichnis abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.