Steuerpraxis

Investitionsfreibetrag

Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher steuerlicher Abzug neben der laufenden AfA. Er gilt nicht automatisch für jede Anschaffung; Wirtschaftsgut, betriebliche Nutzung, Zeitpunkt und gesetzliche Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe vor der Anschaffung, ob das Gut und der Investitionszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausschlüsse erfüllen.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Zusätzlicher IFB für eine begünstigte Investition 2026

Ein Betrieb schafft 2026 eine begünstigte Maschine um 20.000 € netto an. Im Beispiel greift der befristet erhöhte allgemeine IFB von 20 Prozent.

Investitionsfreibetrag

20.000 € × 20 %

= 4.000 €

IFB zusätzlich zur AfA

Position
Anschaffungskosten
Behandlung
20.000 €
Position
IFB 2026
Behandlung
4.000 € zusätzliche Betriebsausgabe
Position
AfA
Behandlung
Nach den allgemeinen Regeln gesondert

Ergebnis

Der IFB von 4.000 € kommt im Beispiel zusätzlich zur laufenden AfA in Betracht.

Wichtig: Begünstigung, Ausschlüsse, Investitionszeitpunkt und die Voraussetzungen des § 11 EStG müssen vorab geprüft werden. Für Ökologisierungsinvestitionen gilt 2026 ein eigener erhöhter Satz.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Begünstigungsfähigkeit des Wirtschaftsguts vor der Anschaffung prüfen.
  • Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt dokumentieren.
  • Investitionsfreibetrag und AfA im Anlagenverzeichnis abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.