Buchhaltung

Anlagenverzeichnis

Ein Verzeichnis hält die im Betrieb verwendeten abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit ihren maßgeblichen Daten fest; bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist es erforderlich.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Anlagenverzeichnis?

Ein Verzeichnis hält die im Betrieb verwendeten abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit ihren maßgeblichen Daten fest; bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist es erforderlich.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Das Anlagenverzeichnis verbindet einzelne Wirtschaftsgüter mit ihren steuerlich relevanten Daten. Es schafft die Grundlage dafür, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, AfA und verbleibenden Buchwert über mehrere Jahre nachvollziehen zu können.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Führe Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und AfA nachvollziehbar pro Anlagegut.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Ein Anlagegut wird vollständig dokumentiert

Eine Maschine wird am 2. Jänner 2026 um 10.000 € netto angeschafft. Für das Beispiel werden fünf Jahre Nutzungsdauer und lineare AfA angenommen.

Beispielzeile im Anlagenverzeichnis

Anlagegut
Maschine M-01
Anschaffung
02.01.2026
Kosten
10.000 €
Nutzungsdauer
5 Jahre
AfA 2026
2.000 €

Ergebnis

Anschaffung, Wert, Nutzungsdauer und laufende AfA bleiben einem konkreten Wirtschaftsgut eindeutig zugeordnet.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Jedes Anlagegut einzeln und eindeutig erfassen.
  • Anschaffungsdatum, Kosten und Nutzungsdauer festhalten.
  • Abgänge, Privatentnahmen und laufende AfA zeitnah dokumentieren.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.