Kurz erklärt
Was bedeutet AfA?
Die Absetzung für Abnutzung verteilt Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die AfA betrifft abnutzbares Anlagevermögen, dessen Kosten nicht sofort vollständig als laufende Ausgabe behandelt werden. Die Verteilung folgt der betrieblichen Nutzungsdauer und muss mit dem Anlagenverzeichnis zusammenpassen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Nimm das Wirtschaftsgut ins Anlagenverzeichnis auf; eine Sofortabschreibung ist nur in besonderen Fällen, etwa bei GWG, möglich.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Maschine wird linear abgeschrieben
Ein Betrieb schafft am 2. Jänner 2026 eine sofort eingesetzte Maschine um 10.000 € netto an. Für das Beispiel wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen.
Jährliche AfA
10.000 € ÷ 5 Jahre
= 2.000 € pro Jahr
Lineare AfA und verbleibender Buchwert
- Jahr
- 2026
- AfA
- 2.000 €
- Restbuchwert
- 8.000 €
- Jahr
- 2027
- AfA
- 2.000 €
- Restbuchwert
- 6.000 €
- Jahr
- 2028
- AfA
- 2.000 €
- Restbuchwert
- 4.000 €
- Jahr
- 2029
- AfA
- 2.000 €
- Restbuchwert
- 2.000 €
- Jahr
- 2030
- AfA
- 2.000 €
- Restbuchwert
- 0 €
Ergebnis
Unter den getroffenen Annahmen werden fünf Jahre lang jeweils 2.000 € als AfA berücksichtigt.
Wichtig: Wird das Wirtschaftsgut im ersten Jahr höchstens sechs Monate genutzt, ist grundsätzlich nur die halbe Jahres-AfA anzusetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer ist im Einzelfall zu bestimmen.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Betriebliche Nutzung und selbstständige Bewertbarkeit des Wirtschaftsguts prüfen.
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten vollständig dokumentieren.
- Nutzungsdauer und jährliche AfA im Anlagenverzeichnis nachvollziehbar führen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: