Steuerpraxis

AfA

Die Absetzung für Abnutzung verteilt Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet AfA?

Die Absetzung für Abnutzung verteilt Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die AfA betrifft abnutzbares Anlagevermögen, dessen Kosten nicht sofort vollständig als laufende Ausgabe behandelt werden. Die Verteilung folgt der betrieblichen Nutzungsdauer und muss mit dem Anlagenverzeichnis zusammenpassen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Nimm das Wirtschaftsgut ins Anlagenverzeichnis auf; eine Sofortabschreibung ist nur in besonderen Fällen, etwa bei GWG, möglich.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Betriebliche Nutzung und selbstständige Bewertbarkeit des Wirtschaftsguts prüfen.
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten vollständig dokumentieren.
  • Nutzungsdauer und jährliche AfA im Anlagenverzeichnis nachvollziehbar führen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.