Steuerpraxis

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter können bis zu 1.000 Euro im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Geringwertiges Wirtschaftsgut?

Selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter können bis zu 1.000 Euro im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die GWG-Regel ermöglicht für bestimmte selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter einen sofortigen Abzug bis zur gesetzlichen Grenze. Ob netto oder brutto maßgeblich ist, hängt insbesondere vom Vorsteuerabzug ab.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Vorsteuerabzug zählt für die Grenze grundsätzlich der Nettobetrag, sonst der Bruttobetrag.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Selbstständige Nutzbarkeit und Abnutzbarkeit prüfen.
  • Gesetzliche Wertgrenze von 1.000 Euro richtig anwenden.
  • Vorsteuerberechtigung bei der Grenzberechnung berücksichtigen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

Weiterlesen

Verwandte Wiki-Artikel

Buchhaltung organisieren

Wissen anwenden – mit Contaro.

Rechnungen, Belege und offene Posten an einem Ort. Für Selbstständige in Österreich.

Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.