Steuerpraxis

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter können bis zu 1.000 Euro im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Geringwertiges Wirtschaftsgut?

Selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter können bis zu 1.000 Euro im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die GWG-Regel ermöglicht für bestimmte selbstständig nutzbare, abnutzbare Wirtschaftsgüter einen sofortigen Abzug bis zur gesetzlichen Grenze. Ob netto oder brutto maßgeblich ist, hängt insbesondere vom Vorsteuerabzug ab.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Vorsteuerabzug zählt für die Grenze grundsätzlich der Nettobetrag, sonst der Bruttobetrag.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Netto oder brutto entscheidet über die 1.000-Euro-Grenze

Ein selbstständig nutzbares Arbeitsgerät kostet 980 € netto und 1.176 € brutto. Es wird ausschließlich betrieblich verwendet.

GWG-Prüfung nach Vorsteuerberechtigung

Situation
Vorsteuerabzug steht zu
Maßgeblicher Betrag
980 € netto
Unter 1.000 €?
Ja
Situation
Kein Vorsteuerabzug
Maßgeblicher Betrag
1.176 € brutto
Unter 1.000 €?
Nein

Ergebnis

Bei voller Vorsteuerberechtigung kann im Beispiel die Sofortabschreibung als GWG in Betracht kommen; ohne Vorsteuerabzug liegt der maßgebliche Bruttobetrag über der Grenze.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Selbstständige Nutzbarkeit und Abnutzbarkeit prüfen.
  • Gesetzliche Wertgrenze von 1.000 Euro richtig anwenden.
  • Vorsteuerberechtigung bei der Grenzberechnung berücksichtigen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.