Was bedeutet Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis, wenn nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er ist ein Praxisbegriff und ersetzt keinen vorhandenen Originalbeleg.
Was gilt in Österreich?
Der Eigenbeleg ist eine Ausnahme für Situationen, in denen nach der Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er darf nicht dazu dienen, einen vorhandenen oder beschaffbaren Originalbeleg bequem zu ersetzen. Ein selbst erstellter Nachweis liefert außerdem grundsätzlich keine Lieferantenrechnung für den Vorsteuerabzug.
Was bedeutet das im Alltag?
Halte Datum, Betrag, Geschäftspartner, betrieblichen Anlass und den konkreten Grund für den fehlenden Fremdbeleg fest; nutze einen Eigenbeleg nur als nachvollziehbare Ausnahme.
Praxisbeispiel
Für eine Ausgabe war tatsächlich kein Fremdbeleg erhältlich
Für eine betriebliche Kleinzahlung über 12 € konnte nach Art des Vorgangs kein externer Beleg beschafft werden. Die Unternehmerin dokumentiert den Vorgang unmittelbar selbst.
Inhalt des Eigenbelegs
- Angabe
- Datum
- Beispiel
- 12.05.2026
- Angabe
- Betrag
- Beispiel
- 12 €
- Angabe
- Betrieblicher Anlass
- Beispiel
- Konkreter Zweck der Ausgabe
- Angabe
- Warum kein Fremdbeleg?
- Beispiel
- Grund ausdrücklich dokumentiert
Ergebnis: Der Eigenbeleg erklärt den Ausnahmefall; er ersetzt keinen vorhandenen oder zumutbar beschaffbaren Originalbeleg.
Darauf solltest du achten
- Grund für das Fehlen eines Fremdbelegs festhalten.
- Datum, Betrag, Empfänger, Zahlungsart und betrieblichen Anlass konkret dokumentieren.
- Eigenbeleg nur in nachvollziehbaren Ausnahmefällen verwenden.
