BuchhaltungPraxisbegriff

Eigenbeleg

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis, wenn nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er ist ein Praxisbegriff und ersetzt keinen vorhandenen Originalbeleg.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis, wenn nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er ist ein Praxisbegriff und ersetzt keinen vorhandenen Originalbeleg.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Der Eigenbeleg ist eine Ausnahme für Situationen, in denen nach der Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er darf nicht dazu dienen, einen vorhandenen oder beschaffbaren Originalbeleg bequem zu ersetzen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Halte Datum, Betrag, Geschäftspartner, Anlass und warum kein Fremdbeleg vorliegt so konkret wie möglich fest.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Grund für das Fehlen eines Fremdbelegs festhalten.
  • Datum, Betrag, Empfänger und Anlass konkret dokumentieren.
  • Eigenbeleg nur in nachvollziehbaren Ausnahmefällen verwenden.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.