Kurz erklärt
Was bedeutet Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis, wenn nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er ist ein Praxisbegriff und ersetzt keinen vorhandenen Originalbeleg.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Der Eigenbeleg ist eine Ausnahme für Situationen, in denen nach der Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er darf nicht dazu dienen, einen vorhandenen oder beschaffbaren Originalbeleg bequem zu ersetzen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Halte Datum, Betrag, Geschäftspartner, Anlass und warum kein Fremdbeleg vorliegt so konkret wie möglich fest.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Für eine Ausgabe war tatsächlich kein Fremdbeleg erhältlich
Für eine betriebliche Kleinzahlung über 12 € konnte nach Art des Vorgangs kein externer Beleg beschafft werden. Die Unternehmerin dokumentiert den Vorgang unmittelbar selbst.
Inhalt des Eigenbelegs
- Angabe
- Datum
- Beispiel
- 12.05.2026
- Angabe
- Betrag
- Beispiel
- 12 €
- Angabe
- Betrieblicher Anlass
- Beispiel
- Konkreter Zweck der Ausgabe
- Angabe
- Warum kein Fremdbeleg?
- Beispiel
- Grund ausdrücklich dokumentiert
Ergebnis
Der Eigenbeleg erklärt den Ausnahmefall; er ersetzt keinen vorhandenen oder zumutbar beschaffbaren Originalbeleg.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Grund für das Fehlen eines Fremdbelegs festhalten.
- Datum, Betrag, Empfänger und Anlass konkret dokumentieren.
- Eigenbeleg nur in nachvollziehbaren Ausnahmefällen verwenden.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: