Buchhaltung

Aufbewahrungspflicht

Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; bei anhängigen Abgabenverfahren kann die Pflicht länger dauern.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Aufbewahrungspflicht?

Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; bei anhängigen Abgabenverfahren kann die Pflicht länger dauern.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Aufbewahrungspflicht soll ermöglichen, Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftsvorfälle auch später noch zu prüfen. Sie betrifft daher nicht nur einzelne Rechnungen, sondern ebenso die dazugehörigen Unterlagen und nachvollziehbaren Verknüpfungen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Digitale Archivierung ist zulässig, wenn vollständige, geordnete und lesbare Wiedergabe gesichert bleibt.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Eine Rechnung aus 2026 wird richtig archiviert

Eine Eingangsrechnung betrifft das Kalenderjahr 2026. Sie wird zusammen mit Buchung, Zahlungsnachweis und der lesbaren Originaldatei archiviert.

Aufbewahrungszeitraum im Beispiel

Belegjahr
2026
Regulär aufzubewahren bis
31.12.2033
Früheste Ausscheidung
01.01.2034

Ergebnis

Der Beleg bleibt mindestens bis Ende 2033 verfügbar und nachvollziehbar mit Buchung und Zahlung verbunden.

Wichtig: Bei anhängigen Verfahren oder besonderen Unterlagen können längere Fristen gelten.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Unterlagen grundsätzlich mindestens sieben Jahre verfügbar halten.
  • Bei laufenden Verfahren eine längere Aufbewahrung berücksichtigen.
  • Digitale Belege vollständig, geordnet und dauerhaft lesbar archivieren.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.