Buchhaltung

Aufbewahrungspflicht

Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; bei anhängigen Abgabenverfahren kann die Pflicht länger dauern.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Aufbewahrungspflicht?

Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; bei anhängigen Abgabenverfahren kann die Pflicht länger dauern.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Die Aufbewahrungspflicht soll ermöglichen, Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftsvorfälle auch später noch zu prüfen. Sie betrifft daher nicht nur einzelne Rechnungen, sondern ebenso die dazugehörigen Unterlagen und nachvollziehbaren Verknüpfungen.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Digitale Archivierung ist zulässig, wenn vollständige, geordnete und lesbare Wiedergabe gesichert bleibt.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Unterlagen grundsätzlich mindestens sieben Jahre verfügbar halten.
  • Bei laufenden Verfahren eine längere Aufbewahrung berücksichtigen.
  • Digitale Belege vollständig, geordnet und dauerhaft lesbar archivieren.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

Weiterlesen

Verwandte Wiki-Artikel

Buchhaltung organisieren

Wissen anwenden – mit Contaro.

Rechnungen, Belege und offene Posten an einem Ort. Für Selbstständige in Österreich.

Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.