Kurz erklärt
Was bedeutet Aufbewahrungspflicht?
Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; bei anhängigen Abgabenverfahren kann die Pflicht länger dauern.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Die Aufbewahrungspflicht soll ermöglichen, Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftsvorfälle auch später noch zu prüfen. Sie betrifft daher nicht nur einzelne Rechnungen, sondern ebenso die dazugehörigen Unterlagen und nachvollziehbaren Verknüpfungen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Digitale Archivierung ist zulässig, wenn vollständige, geordnete und lesbare Wiedergabe gesichert bleibt.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Unterlagen grundsätzlich mindestens sieben Jahre verfügbar halten.
- Bei laufenden Verfahren eine längere Aufbewahrung berücksichtigen.
- Digitale Belege vollständig, geordnet und dauerhaft lesbar archivieren.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: