Rechnung

Durchschrift

Wer Rechnungen ausstellt, muss eine Durchschrift oder Abschrift anfertigen und sieben Jahre aufbewahren. Bei E-Rechnungen müssen Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit erhalten bleiben.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Durchschrift?

Wer Rechnungen ausstellt, muss eine Durchschrift oder Abschrift anfertigen und sieben Jahre aufbewahren. Bei E-Rechnungen müssen Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit erhalten bleiben.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Aufbewahrt werden muss die tatsächlich ausgestellte oder versendete Rechnungsfassung. Ein bloßer Arbeitsentwurf reicht nicht aus, weil später nachvollziehbar bleiben muss, welche Abrechnung der Empfänger erhalten hat.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Speichere die versendete Fassung unveränderbar und nicht bloß den Entwurf.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Gesendet wird Version 3 – archiviert wird genau Version 3

Eine Rechnung wird vor dem Versand zweimal korrigiert. Um 10:04 Uhr geht die endgültige PDF mit der Nummer 2026-041 an den Kunden.

Welche Fassung bleibt erhalten?

Datei
Entwurf 1
Status
Nicht versendet
Aufbewahrung
Arbeitsstand
Datei
Entwurf 2
Status
Nicht versendet
Aufbewahrung
Arbeitsstand
Datei
PDF Version 3
Status
Versendet
Aufbewahrung
Als Rechnungsabschrift aufbewahren

Ergebnis

Später ist eindeutig nachweisbar, welche Rechnungsfassung der Empfänger tatsächlich erhalten hat.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Versendete Endfassung statt bloßem Entwurf archivieren.
  • Rechnungsnummer und Empfänger eindeutig zuordnen.
  • Bei E-Rechnungen Lesbarkeit und Unversehrtheit erhalten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

Weiterlesen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.