Rechnung

E-Rechnung & XRechnung

Eine elektronische Rechnung setzt die Zustimmung des Empfängers sowie Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit voraus. XRechnung ist kein im österreichischen UStG vorgeschriebenes Format.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet E-Rechnung & XRechnung?

Eine elektronische Rechnung setzt die Zustimmung des Empfängers sowie Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit voraus. XRechnung ist kein im österreichischen UStG vorgeschriebenes Format.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Das österreichische Umsatzsteuerrecht schreibt kein allgemeines XRechnung-Format vor. Entscheidend sind die Anforderungen an die elektronische Rechnung und – bei öffentlichen Auftraggebern – die jeweils akzeptierten technischen Formate der zuständigen Plattform.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Bundesstellen gelten die aktuellen Plattformformate; prüfe pro Empfänger die verlangte technische Spezifikation.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Zustimmung beziehungsweise Annahme durch den Empfänger klären.
  • Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit sicherstellen.
  • Technisches Zielformat pro Empfänger prüfen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.