Kurz erklärt
Was bedeutet E-Rechnung & XRechnung?
Eine elektronische Rechnung setzt die Zustimmung des Empfängers sowie Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit voraus. XRechnung ist kein im österreichischen UStG vorgeschriebenes Format.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Das österreichische Umsatzsteuerrecht schreibt kein allgemeines XRechnung-Format vor. Entscheidend sind die Anforderungen an die elektronische Rechnung und – bei öffentlichen Auftraggebern – die jeweils akzeptierten technischen Formate der zuständigen Plattform.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Bei Bundesstellen gelten die aktuellen Plattformformate; prüfe pro Empfänger die verlangte technische Spezifikation.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Bundesstelle verlangt ein bestimmtes Datenformat
Ein Lieferant hat alle Rechnungsdaten vollständig, der öffentliche Empfänger akzeptiert aber nur die über seine Plattform vorgesehenen technischen Formate.
Fachliche und technische Prüfung
- Ebene
- Rechnungsinhalt
- Prüfung
- Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben vorhanden
- Ebene
- Dateiformat
- Prüfung
- Vom Empfänger akzeptiertes Format gewählt
- Ebene
- Übermittlung
- Prüfung
- Vorgesehene Plattform und Referenzen verwendet
Ergebnis
Eine inhaltlich richtige PDF genügt nicht automatisch, wenn der Empfänger ein strukturiertes Plattformformat verlangt.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Zustimmung beziehungsweise Annahme durch den Empfänger klären.
- Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit sicherstellen.
- Technisches Zielformat pro Empfänger prüfen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: