E-Rechnung & XRechnung

Eine elektronische Rechnung setzt die Zustimmung des Empfängers sowie Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit voraus. XRechnung ist kein im österreichischen UStG vorgeschriebenes Format.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet E-Rechnung & XRechnung?

Eine elektronische Rechnung setzt die Zustimmung des Empfängers sowie Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit voraus. XRechnung ist kein im österreichischen UStG vorgeschriebenes Format.

Was gilt in Österreich?

Das österreichische Umsatzsteuerrecht schreibt kein allgemeines XRechnung-Format vor. Entscheidend sind die Anforderungen an die elektronische Rechnung und – bei öffentlichen Auftraggebern – die jeweils akzeptierten technischen Formate der zuständigen Plattform.

Was bedeutet das im Alltag?

Bei Bundesstellen gelten die aktuellen Plattformformate; prüfe pro Empfänger die verlangte technische Spezifikation.

Praxisbeispiel

Eine Bundesstelle verlangt ein bestimmtes Datenformat

Ein Lieferant hat alle Rechnungsdaten vollständig, der öffentliche Empfänger akzeptiert aber nur die über seine Plattform vorgesehenen technischen Formate.

Fachliche und technische Prüfung

Ebene
Rechnungsinhalt
Prüfung
Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben vorhanden
Ebene
Dateiformat
Prüfung
Vom Empfänger akzeptiertes Format gewählt
Ebene
Übermittlung
Prüfung
Vorgesehene Plattform und Referenzen verwendet

Ergebnis: Eine inhaltlich richtige PDF genügt nicht automatisch, wenn der Empfänger ein strukturiertes Plattformformat verlangt.

Darauf solltest du achten

  • Zustimmung beziehungsweise Annahme durch den Empfänger klären.
  • Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit sicherstellen.
  • Technisches Zielformat pro Empfänger prüfen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.