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Eigenbeleg-Vorlage ausfüllen und als PDF speichern
Erstelle einen nachvollziehbaren Eigenbeleg für begründete Ausnahmefälle. Deine Angaben bleiben lokal im Browser. Nach dem Ausfüllen kannst du die Vorlage drucken oder über den Druckdialog als PDF speichern.
Lokal im Browser
Eigenbeleg ausfüllen
Deine Eingaben werden nicht an Contaro übertragen. Der PDF-Export erfolgt über den Druckdialog deines Browsers.
Buchungsbeleg
Eigenbeleg
Belegnummer
EB-____-___
Unternehmen / Name
________________________________
Anschrift ergänzen
Ausgabe am
__.__.____
Erstellt am
__.__.____
- Zahlung an / Empfänger
- ________________________________
- Betrieblicher Anlass
- ________________________________
- Grund für den fehlenden Fremdbeleg
- ________________________________
- Zahlungsart
- ________________________________
- Ergänzende Notiz
- —
Gesamtbetrag
Eigenbeleg ohne gesonderten Vorsteuernachweis
€ 0,00
Dieser selbst erstellte Nachweis ist nur für nachvollziehbare Ausnahmefälle gedacht, in denen nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Vorhandene oder beschaffbare Originalbelege dürfen dadurch nicht ersetzt werden.
Nur für nachvollziehbare Ausnahmefälle
Ein Eigenbeleg ist kein Ersatz für einen vorhandenen oder beschaffbaren Fremdbeleg. Dokumentiere den Ausnahmegrund so konkret, dass die Ausgabe, ihr betrieblicher Anlass und der Zahlungsweg später noch verstanden werden können.
Eigenbeleg im Buchhaltungs-WikiMindestens dokumentieren
- Datum und Betrag
- Empfänger oder Zahlungsort
- Betrieblicher Anlass
- Grund für den fehlenden Fremdbeleg
- Zahlungsart
- Ersteller und Unterschrift
Häufige Fragen
Eigenbeleg richtig einordnen
Wann darf ich einen Eigenbeleg verwenden?+
Ein Eigenbeleg ist für nachvollziehbare Ausnahmefälle gedacht, in denen nach Art der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist. Er darf keinen vorhandenen oder beschaffbaren Originalbeleg bequem ersetzen.
Welche Angaben gehören auf einen Eigenbeleg?+
Dokumentiere jedenfalls Datum, Betrag, Empfänger oder Zahlungsort, betrieblichen Anlass und den konkreten Grund, warum kein Fremdbeleg vorliegt. Eine eindeutige Belegnummer, Zahlungsart, Ausstellungsdatum und Unterschrift verbessern die Nachvollziehbarkeit.
Kann ich aus der Vorlage Vorsteuer abziehen?+
Ein selbst erstellter Eigenbeleg ist keine ordnungsgemäße Rechnung eines Lieferanten. Er liefert daher grundsätzlich keinen Rechnungsnachweis für einen Vorsteuerabzug. Kläre Sonderfälle mit deiner Steuerberatung.
Werden meine Daten gespeichert?+
Nein. Die Eingaben werden nur lokal in deinem Browser verarbeitet. Wenn du die Seite neu lädst oder schließt, ist der Entwurf nicht mehr verfügbar.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Grundlage: § 131 BAO und die WKO-Information zu Betriebsausgaben. Prüfe die Anerkennung im konkreten Fall mit deiner Steuerberatung.