Praxisbegriff

Zahlungserinnerung

Eine Zahlungserinnerung ist ein Praxisinstrument vor oder neben einer Mahnung; sie ist kein gesetzliches Pflichtfeld einer Rechnung und kein eigener Rechnungstyp.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet Zahlungserinnerung?

Eine Zahlungserinnerung ist ein Praxisinstrument vor oder neben einer Mahnung; sie ist kein gesetzliches Pflichtfeld einer Rechnung und kein eigener Rechnungstyp.

Was gilt in Österreich?

Die Zahlungserinnerung ist eine sachliche Kontaktstufe im Mahnwesen, aber kein gesetzlich definierter Dokumenttyp. Entscheidend bleiben die vereinbarte Fälligkeit und die tatsächliche offene Forderung.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Was bedeutet das im Alltag?

Nenne Rechnungsnummer, offenen Betrag, vereinbartes Zahlungsziel und eine klare, sachliche Zahlungsaufforderung.

Praxisbeispiel

Eine sachliche Erinnerung nennt alle Zuordnungsdaten

Die Rechnung RG-2026-041 über 1.200 € war am 30. Juni 2026 fällig und ist am 3. Juli noch offen.

Inhalt der Zahlungserinnerung

Angabe
Rechnungsnummer
Beispiel
RG-2026-041
Angabe
Offener Betrag
Beispiel
1.200 €
Angabe
Fälligkeit
Beispiel
30.06.2026
Angabe
Aufforderung
Beispiel
Klare Bitte um Zahlung oder Rückmeldung

Ergebnis: Der Kunde kann die offene Forderung sofort zuordnen; Versand und Reaktion werden dokumentiert.

Darauf solltest du achten

  • Rechnungsnummer und offenen Betrag angeben.
  • Vereinbartes Zahlungsziel oder Fälligkeitsdatum nennen.
  • Kommunikation und Reaktion des Kunden dokumentieren.

Quellen

Verwandte Wiki-Artikel

Wissen anwenden – mit Contaro.

Rechnungen, Belege und offene Posten an einem Ort. Für Selbstständige in Österreich.

Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.