Buchhaltung

Verbindlichkeit

Eine Verbindlichkeit ist eine eigene Zahlungspflicht gegenüber Dritten, etwa aus einer Lieferantenrechnung. In der Buchhaltung wird sie von einer Forderung getrennt betrachtet.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Verbindlichkeit?

Eine Verbindlichkeit ist eine eigene Zahlungspflicht gegenüber Dritten, etwa aus einer Lieferantenrechnung. In der Buchhaltung wird sie von einer Forderung getrennt betrachtet.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Eine Verbindlichkeit zeigt eine noch offene eigene Zahlungsverpflichtung. Sie ist für Fälligkeiten und Liquiditätsplanung relevant, auch wenn bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung grundsätzlich erst die tatsächliche Zahlung als Abfluss zählt.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Behalte Fälligkeiten und erwartete Abbuchungen in einer eigenen Übersicht im Blick, nicht nur im Bankkontostand.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Eine Teilzahlung lässt einen Restbetrag offen

Eine Lieferantenrechnung über 1.200 € ist noch nicht vollständig bezahlt. Nach einer Teilzahlung von 200 € verbleibt eine Verpflichtung.

Offene Verbindlichkeit

1.200 € − 200 €

= 1.000 €

Stand der Verbindlichkeit

Vorgang
Lieferantenrechnung
Betrag
1.200 €
Vorgang
Teilzahlung
Betrag
−200 €
Vorgang
Noch offen
Betrag
1.000 €

Ergebnis

Die offene-Posten-Verwaltung zeigt weiterhin 1.000 € mit der ursprünglichen Fälligkeit.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Lieferantenrechnung mit Fälligkeit erfassen.
  • Zahlungen und Teilzahlungen zeitnah zuordnen.
  • Offene Verbindlichkeiten regelmäßig mit dem Bankkonto abstimmen.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

Weiterlesen

Verwandte Wiki-Artikel

Buchhaltung organisieren

Wissen anwenden – mit Contaro.

Rechnungen, Belege und offene Posten an einem Ort. Für Selbstständige in Österreich.

Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.