Kurz erklärt
Was bedeutet E/A-Bericht?
„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Ein E/A-Bericht ist eine praktische Auswertung, keine gesetzlich definierte Einreichungsform. Aussagekräftig wird er erst, wenn die enthaltenen Kategorien mit den Belegen, Zahlungsflüssen und steuerlichen Erklärungspositionen übereinstimmen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Richte deine Kategorien an der E1a bzw. E1a-K und an den Belegen aus, nicht nur an schönen Dashboard-Namen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
Eine Monatsauswertung zeigt den Zahlungsüberschuss
Im April gehen 5.000 € an betrieblichen Einnahmen ein; im selben Monat fließen 2.000 € an betrieblichen Ausgaben ab.
Zahlungsüberschuss April
5.000 € − 2.000 €
= 3.000 €
Vereinfachter E/A-Bericht
- Kategorie
- Betriebliche Einnahmen
- Zahlungsfluss
- 5.000 €
- Kategorie
- Betriebliche Ausgaben
- Zahlungsfluss
- −2.000 €
- Kategorie
- Überschuss
- Zahlungsfluss
- 3.000 €
Ergebnis
Die Auswertung ist nur dann belastbar, wenn jede Summe zu den einzelnen Zahlungen und Belegen zurückverfolgt werden kann.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Berichtszeitraum und zugrunde liegende Zahlungen klar abgrenzen.
- Kategorien mit Buchhaltung und Steuerformularen abstimmen.
- Summen bis zu den Einzelbelegen zurückverfolgbar halten.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: