Kurz erklärt
Was bedeutet E/A-Bericht?
„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Ein E/A-Bericht ist eine praktische Auswertung, keine gesetzlich definierte Einreichungsform. Aussagekräftig wird er erst, wenn die enthaltenen Kategorien mit den Belegen, Zahlungsflüssen und steuerlichen Erklärungspositionen übereinstimmen.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Richte deine Kategorien an der E1a bzw. E1a-K und an den Belegen aus, nicht nur an schönen Dashboard-Namen.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Berichtszeitraum und zugrunde liegende Zahlungen klar abgrenzen.
- Kategorien mit Buchhaltung und Steuerformularen abstimmen.
- Summen bis zu den Einzelbelegen zurückverfolgbar halten.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: