Praxisbegriff

E/A-Bericht

„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was bedeutet E/A-Bericht?

„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.

Was gilt in Österreich?

Ein E/A-Bericht ist eine praktische Auswertung, keine gesetzlich definierte Einreichungsform. Aussagekräftig wird er erst, wenn die enthaltenen Kategorien mit den Belegen, Zahlungsflüssen und steuerlichen Erklärungspositionen übereinstimmen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Was bedeutet das im Alltag?

Richte deine Kategorien an der E1a bzw. E1a-K und an den Belegen aus, nicht nur an schönen Dashboard-Namen.

Praxisbeispiel

Eine Monatsauswertung zeigt den Zahlungsüberschuss

Im April gehen 5.000 € an betrieblichen Einnahmen ein; im selben Monat fließen 2.000 € an betrieblichen Ausgaben ab.

Zahlungsüberschuss April

5.000 € − 2.000 €

= 3.000 €

Vereinfachter E/A-Bericht

Kategorie
Betriebliche Einnahmen
Zahlungsfluss
5.000 €
Kategorie
Betriebliche Ausgaben
Zahlungsfluss
−2.000 €
Kategorie
Überschuss
Zahlungsfluss
3.000 €

Ergebnis: Die Auswertung ist nur dann belastbar, wenn jede Summe zu den einzelnen Zahlungen und Belegen zurückverfolgt werden kann.

Darauf solltest du achten

  • Berichtszeitraum und zugrunde liegende Zahlungen klar abgrenzen.
  • Kategorien mit Buchhaltung und Steuerformularen abstimmen.
  • Summen bis zu den Einzelbelegen zurückverfolgbar halten.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.