BuchhaltungPraxisbegriff

E/A-Bericht

„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.

Artikelstatus

Österreichisches Recht

Geprüft am 26. Juli 2026

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet E/A-Bericht?

„E/A-Bericht“ ist ein Praxisname für eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben; das Gesetz schreibt keinen Bericht mit genau dieser Überschrift vor.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Ein E/A-Bericht ist eine praktische Auswertung, keine gesetzlich definierte Einreichungsform. Aussagekräftig wird er erst, wenn die enthaltenen Kategorien mit den Belegen, Zahlungsflüssen und steuerlichen Erklärungspositionen übereinstimmen.

Einordnung: Der Ausdruck ist ein Praxisbegriff. Entscheidend sind die jeweils dahinterstehenden gesetzlichen Regeln, nicht die Bezeichnung selbst.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Richte deine Kategorien an der E1a bzw. E1a-K und an den Belegen aus, nicht nur an schönen Dashboard-Namen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Berichtszeitraum und zugrunde liegende Zahlungen klar abgrenzen.
  • Kategorien mit Buchhaltung und Steuerformularen abstimmen.
  • Summen bis zu den Einzelbelegen zurückverfolgbar halten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.