Buchhaltung

Buchführungspflicht

Das UGB erfasst unter anderem Kapitalgesellschaften und – abhängig von Rechtsform und Umsatz – weitere Unternehmer. Für die sonstigen erfassten Unternehmer ist mehr als 700.000 Euro Umsatz je Betrieb maßgeblich; die Rechtsfolge tritt regelmäßig erst nach zwei aufeinanderfolgenden Überschreitungen ein.

Quellenstand

Österreichisches Recht

Quellen geprüft am 26. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Stefan Ploskov

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz erklärt

Was bedeutet Buchführungspflicht?

Das UGB erfasst unter anderem Kapitalgesellschaften und – abhängig von Rechtsform und Umsatz – weitere Unternehmer. Für die sonstigen erfassten Unternehmer ist mehr als 700.000 Euro Umsatz je Betrieb maßgeblich; die Rechtsfolge tritt regelmäßig erst nach zwei aufeinanderfolgenden Überschreitungen ein.

Österreichische Einordnung

Was gilt in Österreich?

Ob Bücher nach den Regeln des UGB zu führen sind, hängt nicht allein von der Höhe des Umsatzes ab. Auch Rechtsform, Art des Unternehmens, Ausnahmen sowie Dauer und Ausmaß einer Grenzüberschreitung spielen eine Rolle.

Praktische Umsetzung

Was bedeutet das im Alltag?

Prüfe Rechtsform, Umsatzentwicklung und Ausnahmen frühzeitig; bei deutlich höherem Umsatz gelten besondere zeitliche Regeln.

Praxisbeispiel

So sieht das konkret aus

Die Umsatzentwicklung wird über mehrere Jahre beobachtet

Ein nicht schon aufgrund seiner Rechtsform rechnungslegungspflichtiger Betrieb erzielt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mehr als 700.000 € Umsatz.

Umsatzbeobachtung im Beispiel

Geschäftsjahr
2025
Umsatz
720.000 €
Beobachtung
Grenze überschritten
Geschäftsjahr
2026
Umsatz
735.000 €
Beobachtung
Erneut überschritten
Geschäftsjahr
Danach
Umsatz
Beobachtung
Beginn der Pflicht gesondert bestimmen

Ergebnis

Der Betrieb muss die künftige Rechnungslegung rechtzeitig vorbereiten und den genauen Beginn anhand von Rechtsform, Ausnahmen und Überschreitungsverlauf bestimmen.

Prüfliste

Darauf solltest du achten

  • Rechtsform und persönliche Ausnahmen zuerst prüfen.
  • Umsätze je Betrieb über mehrere Jahre beobachten.
  • Bei Annäherung an die Grenze rechtzeitig auf die künftige Rechnungslegung vorbereiten.

Nachweise

Quellen

Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt allgemeine Informationen zu österreichischem Recht und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Im Einzelfall sind die konkreten Umstände maßgeblich.