Kurz erklärt
Was bedeutet OSS (One-Stop-Shop)?
Der OSS ermöglicht, bestimmte EU-Umsätze zentral elektronisch zu erklären und zu bezahlen. Er betrifft insbesondere bestimmte B2C-Leistungen und Versandhandelsumsätze, nicht gewöhnliche B2B-Rechnungen.
Österreichische Einordnung
Was gilt in Österreich?
Der One-Stop-Shop bündelt die Erklärung und Zahlung bestimmter Umsatzsteuern innerhalb der EU. Er ist ein Sonderverfahren für definierte Umsätze und darf nicht pauschal auf gewöhnliche B2B-Geschäfte übertragen werden.
Praktische Umsetzung
Was bedeutet das im Alltag?
Prüfe vor der Anmeldung genau, welche Umsätze erfasst sind und ob die Rechnungs- und Nachweispflichten trotzdem weiterlaufen.
Praxisbeispiel
So sieht das konkret aus
B2C-Umsätze werden nach Bestimmungsland getrennt
Ein österreichischer Onlineshop erzielt vom OSS erfasste B2C-Umsätze in zwei anderen EU-Mitgliedstaaten. Die dort jeweils geltende Steuer wird getrennt aufgezeichnet.
Aufzeichnung für die OSS-Meldung
- Bestimmungsland
- EU-Mitgliedstaat A
- Netto-Umsatz
- 1.000 €
- Anzuwendender Satz
- Satz des Bestimmungslands
- Bestimmungsland
- EU-Mitgliedstaat B
- Netto-Umsatz
- 2.000 €
- Anzuwendender Satz
- Satz des Bestimmungslands
Ergebnis
Die Umsätze werden nicht pauschal zusammengefasst, sondern je Bestimmungsland und Steuersatz nachvollziehbar für den OSS-Prozess geführt.
Prüfliste
Darauf solltest du achten
- Prüfen, ob der konkrete B2C- oder Versandhandelsumsatz erfasst ist.
- Umsätze nach Mitgliedstaat und Steuersatz nachvollziehbar aufzeichnen.
- OSS-Meldung von übrigen Umsatzsteuerprozessen abgrenzen.
Nachweise
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels stützt sich auf folgende österreichische Quellen: