CONTARO · RECHNUNGSVORLAGEN FÜR KLEINUNTERNEHMER IN ÖSTERREICH
Sechs bearbeitbare Word-Vorlagen · Stand 30. September 2026

PASSENDER STEUERFALL
Diese Vorlagen sind für Inlandsleistungen vorbereitet, auf die die
Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 anwendbar ist.
Sie enthalten keinen Umsatzsteuerbetrag und keinen Steuersatz von 0 %.
Eine Umsatzsteuerbefreiung ist kein Nullsteuersatz. Alle sechs Dateien enthalten
den Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung bereits im Rechnungstext.

Prüfe vor Verwendung die Voraussetzungen einschließlich maßgeblicher Umsätze
im laufenden und vorangegangenen Kalenderjahr, Toleranz und einer möglichen
Option zur Umsatzsteuerpflicht. Die Grundgrenze beträgt seit 2025 55.000 EUR.
Die Berufsbezeichnung oder die Neugründung entscheidet nicht über die Befreiung.
Andere Befreiungen, Auslandsleistungen, Reverse Charge und Anzahlungen sind
eigene Fälle; diese Muster behandeln sie nicht.

WELCHE VORLAGE PASST
- Kleinunternehmer Start: erste Rechnung mit drei Leistungspositionen.
- Honorarnote Klar: selbständige Leistungen nach Aufwand.
- Stunden & Honorar: Stundenabrechnung mit Stunden und vereinbartem Satz.
- Projekt & Pauschale: abgeschlossenes Projekt mit Pauschalpositionen.
- Vortrag & Workshop: Vorbereitung, Vortrag und Unterlagen.
- Text & Redaktion: Konzeption, Text und Überarbeitung.
Die Beispielpositionen und Preise sind nur Muster. Ein Vorlagenname begründet
keine Steuerbefreiung und sagt nichts über Gewerbe- oder Berufsrecht aus.
Auch eine Honorarnote ist steuerlich eine Rechnung.

AUSFÜLLEN
1. Alle eckigen Klammern durch eigene Daten ersetzen. Vollständigen Namen bzw.
   Firma und Anschrift beider Geschäftspartner eintragen.
2. Einmalige Rechnungsnummer vergeben. Ausstellungsdatum, tatsächlichen
   Leistungszeitraum und Zahlungsziel eintragen. Zahlungstext und Datumsfeld
   müssen übereinstimmen. Bei einzelnen Leistungsdaten diese je Position nennen.
3. Leistungen und Umfang konkret beschreiben. Menge, Einheit und vereinbarten
   Preis ersetzen; unpassende Positionen löschen oder weitere Zeilen ergänzen.
4. Alle Beträge selbst neu berechnen. Die Dateien enthalten KEINE automatischen
   Rechenformeln. Menge × Einzelpreis ergibt den Positionsbetrag; die Summe
   aller Positionen ist der Gesamtbetrag. Keine Umsatzsteuer hinzurechnen.
5. Den Befreiungshinweis nur beibehalten, wenn er für den Umsatz zutrifft:
   Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß
   § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994.
6. Kontoinhaber, IBAN und Bank ergänzen; Kontaktdaten in der Fußzeile anpassen.
   Zahlungsziel und Bankverbindung sind hilfreiche Zahlungsangaben.
7. Die Muster setzen keine Firmenbucheintragung voraus. Eingetragene Unternehmen
   müssen erforderliche Geschäftsbriefangaben nach § 14 UGB ergänzen, etwa
   Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.
8. Den MUSTER-Hinweis und ungenutzte optionale Felder entfernen. Druckansicht,
   Seitenumbrüche, Leistung und Summe kontrollieren und als PDF exportieren.
   Eingebettete freie Schriften sind enthalten; andere Programme können dennoch
   Schriftarten ersetzen und Seiten anders umbrechen.

UID UND VEREINFACHTE RECHNUNG
Bei Anwendung der inländischen Kleinunternehmerbefreiung ist die eigene UID
auf diesen Rechnungen nicht erforderlich. Eine UID kann für bestimmte
grenzüberschreitende Vorgänge trotzdem nötig werden. Die Muster behalten Name
und Anschrift des Kunden sowie eine Rechnungsnummer zur besseren Zuordnung bei.
Seit 2025 dürfen befreite Kleinunternehmen vereinfachte Rechnungen unabhängig
vom Betrag ausstellen. Die umfangreicheren Angaben dieser Muster dürfen bleiben.

NEUE SELBSTÄNDIGE
Der österreichische Begriff bezeichnet bestimmte selbständige Tätigkeiten,
für die keine Gewerbeberechtigung benötigt wird. Er bedeutet nicht automatisch
Umsatzsteuerbefreiung. Umsatzsteuerstatus, Einkommensteuer und SVS-Versicherung
sind getrennt zu prüfen. Einnahmen, Ausgaben und Belege laufend dokumentieren;
auch bei Umsatzsteuerbefreiung können Einkommensteuer und SVS-Beiträge anfallen.

WEITERLESEN
https://www.contaro.net/rechnungsvorlagen#kleinunternehmer
https://www.contaro.net/kleinunternehmerregelung-oesterreich
https://www.contaro.net/honorarnote-erstellen-oesterreich
https://www.contaro.net/rechnung-schreiben-selbstaendig-oesterreich
https://www.contaro.net/leistungszeitraum-rechnung-oesterreich

ORIGINALQUELLEN
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873&Paragraf=6
https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerregelung-umsatzsteuer
https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/rechnung.html
https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/einstellung-mitarbeiter-und-arten-der-beschaeftigung/weitere-informationen-einstellen-von-personal/neue-selbststaendige.html
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702&Paragraf=14

Die Vorlagen unterstützen die Gestaltung und ersetzen keine Prüfung des
konkreten Geschäftsfalls. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
